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Versendungskauf

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Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 14
Hallo,

wie ist denn die Regelung beim Versendungskauf?
Ich weiß, dass Warenschulden Holschulden sind, d. h. die Kosten des Versands trägt der Käufer.
Aber was ist bei Lieferung mit der Bahn? Muss da nicht der Verkäufer die Kosten bis zur Versandstation übernehmen?

BGB 448 hilft mir da nicht weiter :-(

Carla
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 14
Hallo,

wenn der Verkäufer eine Ware vom "Postamt" verschickt, zahlt der Verkäufer die Wegekosten zur Post selbst.
Meine Frage ist, gilt das auch für den Versand mit der Bahn?
Muss hier der Verkäufer auch die Kosten der Anfuhr zahlen, wenn im KV nichts vereinbart wurde?

Carla
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart wurde, dann müßte der Abnehmer der Ware den Transport bezahlen. Das ist aber mE nach gerade bei Bahntransporten, die doch deutlich mehr als eine Portogebühr kosten, nicht sehr realistisch? In der Regel wird doch eine Vereinbarung getroffen? Auch die INCOTERMS enthalten Vereinbarungen, die für Bahntransporte (oder andere Arten von Landstrecken) anwendbar wären...


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