Forum

Aufgabenstellung Entgeltabrechnung?

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 3
Hi zusammen,

nach langen mitlesen und anmelden schreib ich nun meinen ersten Beitrag :-) Ich hoffe das ich in dem Bereich richtig bin!?

Folgendes Problem bzw. Aufgabenstellung habe ich:

Drei Mitarbeiter machen eine Verbesserungsvorschlag (VV) in einem Betrieb X. Allerdings unterschreibt nur einer der drei den VV da dieser "nur" Facharbeiter ist. Die anderen zwei haben eine höhere Position als der Facharbeiter, deshalb wurde im stillen Vereinbart der Facharbeiter reicht den Vorschlag ein und geteilt wird nach der Auszahlung zu dritt - so wurde sich erhofft eine höhere Prämie zu erhalten.

So nun zu den Zahlen (moment muß die Buchseite umblättern.....)

Der Facharbeiter ist Single (Steuerklasse 1, 1981 geboren)
Monatsentgelt 2843€ (finde ich ganz schön gut für "nur" Facharbeiter!!! Wo die immer die Werte her haben)
AG-Aufwand einm. Netto 446,66€
W-Geld Tarif 1564€
W- Geld freiw. 1422€
Prämie VV pfl. 3500€
VV frei 400€

Zusammen 10175,66€ (SAUBER - haben will *fg*, waren alles Bruttowerte versteht sich!)

So jetzt stellt sich für mich folgende Frage wie soll ich das angehen? *Achsel zuck*

Der VV sprich die 3900€ Brutto sollen nun in drei gleiche Nettoteile geteilt werden. Wieviel ist das bzw. wieviel muß der MA1 an MA2 und MA3 abgeben, wie soll ich das rechnen?

Wie kann man eigentlcih so eine Aufgabe stellen ist das noch legal? *lol*

Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 3
Mhhh schade noch keine Hilfe.... :?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

so ganz verstehe ich die Aufgabenstellung nicht. Mir ist insbesondere nicht klar, was "W-Geld" ist. Auch das mit den Prämien frei usw. verstehe ich nicht. Ferner: Du willst wissen, was die MA "abgeben" müssen. Was genau meinst Du damit? In einem ArbVerh gibt es LSt und ZwangsSV. Die LSt. Die Prämie für den Verbesserugnsvorschlag ist vermutlich sowohl lst.- als auch sv-pflichtig. könntest Du mit der LSt-Tabelle die fällige LSt bestimmen, aber für die SV frage lieber jemand anders. Das ist nicht mein Ding. Vermutlich reicht es aber, die jeweiligen Abgabensätze auf den Ausgangswert zu beziehen.

Schließlich könnte die Wirksamkeit einer "stillschweigenden" Vereinbarung geprüft werden. Das wäre im wesentlichen ein arbeitsrechtliches Problem. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das das Ziel dieser Aufgabe ist.

Zitat
Wie kann man eigentlcih so eine Aufgabe stellen ist das noch legal? *lol*


Warum sollte das nicht legal sein? Ich kann keine Illegalität hier erkennen; freilich komme ich auch nicht wirklich auf den Zweck, den der Aufgabenersteller hier verfolgt.

@Gustav, irgendeine Idee?
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo miteinander!

So recht werde ich aus der Aufgabenstellung nicht schlau. Unklar bleibt, ob a) die individuellen Merkmale der MA bei der Berechnung der Nettobeträge Berücksichtigung finden sollen oder b) die Nettobeträge anhand der Merkmale des MA 1 berechnet werden sollen. Da laut Aufgabe „drei gleiche“ Nettobeträge ermittelt werden sollen und auch nur die Merkmale des MA 1 angegeben sind, gebe ich Variante b) den Vorzug:

1.) Nettogehalt MA 1 inklusive Prämie für Verbesserungsvorschlag ermitteln
2.) Nettogehalt MA 1 ohne Prämie für Verbesserungsvorschlag ermitteln
3.) Differenz 1.) - 2.) bilden
4.) Differenz lt. 3.) dritteln = Überweisungsbetrag MA 1 an MA 2 und MA 3

Diese Vorgehensweise lässt aber Folgendes außer Acht:
MA 1 kann die Zahlungen an MA 2 und 3 - eine hinreichende Nachweisbarkeit vorausgesetzt - als Werbungskosten in der ESt-Erklärung ansetzen und senkt so seine individuelle Steuerlast. MA 2 und 3 müssen diese Zahlungen in ihrer ESt-Erklärung angeben und erhöhen so ihre persönliche Steuerlast. Für MA 2 und 3 ist der gesuchte Nettobetrag also eigentlich ein Bruttobetrag, da sie aus ihrem Drittel noch Steuern zahlen müssen. Die nachträglichen Steuerzahlungen von MA 2 und 3 landen auf einem Umweg also in der Tasche vom MA 1.

Oben genannte Variante a) würde dies umgehen, was aus meiner Sicht aber nicht berechenbar ist.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 3
HALLO zusammen,

evtl. bin ich auch in der falschen Rubrik gelandet (oder ich habe mich schlecht ausgedrückt, was ich eher glaube!) aber eigentlich wollte ich "nur " wissen was für einen Nettobetrag vom VV (=Verbesserungsvorschlag) die drei Mitarbeiter sich teilen müssen...

Da der Nettobetrag auf der Abrechnung nicht erscheint tue ich mir da schwer!

Der Verbesserungsvorschlag zusammen beträgt ja 3900€ davon sind 400€ Steuerfrei (Wenn ich das richtig weiß bzw. raus lese oder?) Die restlichen 3500€ müssen versteuert werden... Was gibt das denn jetzt für ein Nettobetrag?

So und jetzt das andere so kann ich das ja nicht rechnen da bei 10175,66€ ja eine höhere Steuerlast vorliegt oder - nun weiß ich immer noch nicht was sich die drei nun teilen müssen?!

Sorry für die Abkürzung mit W-Geld, damit meinte ich Weihnachtsgeld. Wie soll ich nun den einzelen Verbesserungsvorschlag als Netto raus rechnen wenn das normale Gehalt + das W-Geld noch dabei ist?

Hoffe jetzt ist es verständlicher - SORRY
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Also nochmals etwas detaillierter. Rechnen musst Du schon selbst.

1.) Als erstes musst Du das Bruttogehalt inklusive Prämie ermitteln (Abgabenfreiheit einzelner Bestandteile beachten!). Soll der Nettobetrag ohne Einfluss des Weihnachtsgeldes ermittelt werden, dann musst Du es bei der Ermittlung des Brutto halt rauslassen. Mit diesem Wert in die Lohnsteuertabelle gehen und SV-Beitrag ermitteln. Die Abzüge runterrechnen.

2.) Sodann das Bruttogehalt analog 1.) ohne Prämie ermitteln (auch hier Abgabenfreiheit einzelner Bestandteile beachten, Weihnachtsgeld evtl. rauslassen!). Mit diesem Wert in die Lohnsteuertabelle gehen und SV-Beitrag ermitteln. Die Abzüge runterrechnen.

3.) Differenz Netto zu 1.) - Netto zu 2.) ermitteln

4.) 400 EUR steuerfreier Anteil der VV-Prämie addieren (Unklar bleibt, warum ein Teil der Prämie steuerfrei sein soll. Nach meinem Kenntnisstand ist auf entsprechende Prämien ein verminderter Lohnsteuersatz anzuwenden. Aber ich bin auch kein herausragender ESt-Experte.)

5.) Summe laut 4.) dritteln


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0678 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 4.26 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9