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Ust bei Weiterberechnung ins Ausland

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Registriert: Jan 2009
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Hallo,

hänge ein bisschen in der Luft. Wir müssen eine Rechnung ins Ausland weiterbelasten.

Dies war eine Leistung (EDV) mit 19% im Inland ausgeführt.

Kann ich diese dann mit 13b weiterbelasten oder mit 19%.

Ich bin mir hier nicht sicher, da es eine Weiterbelastung ist. :?:
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Beiträge: 218
Ort: München
Hi!

Beim Export in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbs in das Empfängerland verlagert.
Also, auf jeden Fall ohne Umsatzsteuer!

Ciao

MUC
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Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Der Sachverhalt ist so dünn, dass eine rechtliche Einordnung völlig unmöglich ist.
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Beiträge: 15
Hallo,

es handelt sich, wie gesagt um eine EDV-Leistung und keine Lieferung, die aber weiterbelastet werden soll.

Drum gibts eigentlich nur §13b oder 19% da Inland.

Mehr Infos gibt es leider nicht.

Weiterbelastung einer im Inland gestellten EDV-Leistung die in ein EU-Land weiterberechnet werden soll.
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Beiträge: 69
Versuchen wir mal, der Lösung etwas näher zu kommen:

Was hatte die Leistung zum Inhalt? "EDV-Leistung" ist zu wenig (wegen evtl. Ortsverlagerung nach § 3a UStG)

Wurde die Leistung an einem inländischen Unternehmer erbracht und soll der Ausländer nur bezahlen?

Hat Dein Unternehmen geleistet und ist der Ausländer Leistungsempfänger?

Wo hat der Ausländer seinen Sitz?
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Beiträge: 15
EDV Leistung in München für London erbracht. Weiterbel. da für London.

Rg. wurde an Mchn. erst einmal gestellt, diese soll aber nun weiterberechnet werden.

da dies eine Leistung (eines U im Ausland, für London) ist, wäre mein erster Gedanke §13 b gewesen.
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Ausländer = Leistungsempfänger und Zahlender.
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Ist der leistende Unternehmer Inländer oder Ausländer?

Ist der U in London Unternehmer?

Welche Rolle spielt Dein Unternehmen, wenn der Ausländer Leistungsempfänger ist?
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Registriert: Jan 2009
Beiträge: 15
Der Leistende U ist Inländer, Empfänger in London ist natürlich ein U, da ich diese Schwierigkeit sonst nicht hätte. Zur letzteren Frage: Es handelt sich hier um eine Firmengruppe zu der wir gehören. Hauptsitz ist davon london.
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Also der Sachverhalt hat zu viele Lücken als dass eine abschließende Beurteilung möglich wäre. Ich unterstelle, dass Dein Unternehmen tatsächlich eine Leistung an das Unternehmen in London erbringt. Eine Lösung kann ich Dir auch nicht an die Hand geben, nur Hinweise auf die zu prüfenden Tatbestände:

Bestimmung des Ortes der Leistung anhand § 3a UStG (Inhalt der Leistung ist maßgeblich, Beschreibung „EDV-Leistung“ zu dünn):

Ort der Leistung in Deutschland: Erstellung einer ganz normalen Rechnung, Steuersatz 19 %, § 13b UStG ist nicht zu beachten, da der Leistende kein Ausländer ist.

oder

Ort der Leistung in GB: Der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar, sondern in GB. Erstellung einer Rechnung mit britischer USt nach britischen Rechnungslegungsvorschriften. Sofern GB in seinen nationalen Vorschriften eine Regelung analog unserem § 13b UStG vorsieht, ist diese zu beachten.

Zum Schluss:

Da der Sachverhalt für mich stark danach klingt, dass Dein Unternehmen der umsatzsteuerrechtliche Leistungsempfänger ist bzw. Teil des Londoner Unternehmens ist und London nur zahlen soll, gilt für diesen Fall: Es wird keine Leistung erbracht, sondern nur eine Zahlung angefordert. Kein Ausweis von Umsatzsteuer in der „Rechnung“ (Zahlungsanforderung).


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