Hallo,
weiß jemand wie die Umst.bei der PRAP behandelt wird? Eine Leistung wird erst im Folgejahr erbracht (2009).der Kunde zahlt aber im 12.08. Muß die USt.im 12.08 korriegiert werden? Eine Buchung im 2009 ist bereits vorgenommen worden: Forderungen aus LL an UE
USt.
Danke für Eure Antworten!
Forum
Umsatzsteuer bei Passiven Rechnungsabgrenzung
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#1 29.12.2008 23:25 Uhr
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#2 29.12.2008 23:31 Uhr
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Hi,
wenn eine Leistung bereits im voraus abgerechnet wird, dann muß die USt (jedenfalls bei Sollversteuerung) auch nach dem Monat der Rechnungsstellung abgeführt werden. Abgegrenzt wird nur der Nettowert der eigentlichen Leistung. Umgekehrt ist es übrigens bei den antizipativen Posten, wo die Leistung erbracht, aber eben noch nicht abgerechnet ist... |
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