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Umsatzsteuer bei Passiven Rechnungsabgrenzung

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Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 7
Hallo,

weiß jemand wie die Umst.bei der PRAP behandelt wird? Eine Leistung wird erst im Folgejahr erbracht (2009).der Kunde zahlt aber im 12.08. Muß die USt.im 12.08 korriegiert werden? Eine Buchung im 2009 ist bereits vorgenommen worden: Forderungen aus LL an UE
USt.

Danke für Eure Antworten!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

wenn eine Leistung bereits im voraus abgerechnet wird, dann muß die USt (jedenfalls bei Sollversteuerung) auch nach dem Monat der Rechnungsstellung abgeführt werden. Abgegrenzt wird nur der Nettowert der eigentlichen Leistung.

Umgekehrt ist es übrigens bei den antizipativen Posten, wo die Leistung erbracht, aber eben noch nicht abgerechnet ist...


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