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2 AGB?

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Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
Hallo,


Folgender Fall:
Ein Unternemen U fürht auf Ihrer Homepage ihre AGB auf.
Für Projekte entscheidet sich das Unternehmen U mit ihren Händlern individuelle Projektverträge zu schliessen.
In diesen projektverträgen soll zum einen auf die allgemeinen AGB verwiesen werden, und zum anderen spezielle AGB betreffend der Projekte hinzugefügt werden.

Wie sollte das Unternehmen U vorgehen?

Was will mein Prof wissen?
Ob ein Vermerk im Projektvertrag ausreicht, dass zu den allgemeinen AGB auf der Internetseite noch Projekt AGB gelten, die dann aufgelistet werden?

Kann ein Unternhemen 2 AGB überhaupt haben?

Total verwirrt!
Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 36
Hallo,

Regelungen im BGB sind dispositiver Natur, d.h. es handelt sich in vielen Fällen um nachgiebiges Recht. Die AGB konkretisieren unternehmensspezifisch Vertragsbedigungen. Vor dem Hintergrund der dispositiven Natur des BGB und der Vertragsfreiheit ist die individuelle Ausgestaltung von AGB (hier: ein allgemeiner Teil + ein spezifischer Teil) möglich.

Zu beachten ist allerdings: die AGB müssen in den Vertrag einbezogen werden.

Ich denke, Dein Prof. möchte auf die Art und Weise der Einbeziehung der AGBs hinaus, da für Verbraucher andere Bedingungen gelten als für Unternehmer:

Die Einbeziehung gegenüber Händler (Unternehmer) erfolgt folgendermaßen (Rechtsspruch):
Die AGB unterliegen keinem Formmangel und sind rechtens, wenn 1. der Einbeziehungswille des Verwenders deutlich gemacht wurde (z.B. durch Abdruck des Hinweises: "ich liefere zu meinen allgemeinen und speziellen AGB") und 2. der Vertragspartner nicht widerspricht.

Bei Unternehmen ist überdies zu beachten:
wegen § 310 BGB -> keine Anwendung der §§ 305 Abs. 2, 308 sowie 309 BGB.

liebe Grüße


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