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Heiraten Steuerersparnissen

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Guten Tag,

habe da mal eine Frage zum heiraten und dem damit zusammenhängenden Steuerersparnissen. Wie viel kann man eigentlich circa an Steuern sparen, wenn beide Berufstätig und Kinderlos sind?

Danke schon mal vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Karl
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Ort: Erfurt
Hi,

offensichtlich hast Du dann die Zusammenveranlagung (§26 EStG i.V.m. §32a Abs. 5 EStG), aber so einfach ist es nicht. Das Steuerrecht ist voller Einzelheiten und Sondervorschriften, die von der persönlichen Lebenssituation abhängen, und die man nicht pauschal oder "so cirka" zusammenfassen kann. ich empfehle Dir daher doch ein Gespräch mit dem Steuerbrater Deines Vertrauens... der kann Dir das ganz genau sagen, udn vielleich auch noch hier und da ein paar Einzelheiten rausholen, an die Du selbst nicht gedacht hast!
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Registriert: Nov 2008
Beiträge: 17
"HZingel" schrieb
Hi,

offensichtlich hast Du dann die Zusammenveranlagung (§26 EStG i.V.m. §32a Abs. 5 EStG), aber so einfach ist es nicht. Das Steuerrecht ist voller Einzelheiten und Sondervorschriften, die von der persönlichen Lebenssituation abhängen, und die man nicht pauschal oder "so cirka" zusammenfassen kann. ich empfehle Dir daher doch ein Gespräch mit dem Steuerbrater Deines Vertrauens... der kann Dir das ganz genau sagen, udn vielleich auch noch hier und da ein paar Einzelheiten rausholen, an die Du selbst nicht gedacht hast!


Aber prinzipiell spart man Steuern, wenn beide verheirateten Partner fest angestellt und Vollzeit Arbeiten oder?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Bei Ehegatten, die nach den §§26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach §32a Abs. 1 EStG ergibt (Splitting-Verfahren). Das Zweifache der Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen ist nicht etwa derselbe Betrag, weil die ESt ja einen Progressivtarif hat. Es ist also durchaus wahrscheinlich, daß eine Ersparnis entsteht – aber wie gesagt, es ist nicht pauschal ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten zu sagen, wie groß die wird. Dafür muß schon eine Beratungssitzung mit dem Teuerberater in Anspruch genommen werden...
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Vielleicht kannst Du dann versuchen, Deine Frau als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

Aber heiraten tut man doch aus Liebe !!!
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Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php
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OK, ich hatte auch mal eine, die jede Menge Sonderausgaben verursachte... lange isses her ;-)
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Der alte Altsprachler weiß immerhin, daß EHE eigentlich ja eine lateinische Abkürzung ist: für Errare Humanum Est... irren ist menschlich ;-)


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