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Mehrwertsteuer

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Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage bzgl. der Ausweisung von der Mehrwertsteuer.

Besp. Ein dt. Hersteller verkauft seine Güter nach Italien.
Hier werden keine Mehrwertsteuer berechnet, weder auf die Ware noch auf den Transport.
Angenommen aber, der Hersteller führt für seinen Ital. Kunden eine kostenpflichtige Reparatur durch, so wird diese "Reparaturleistung" inkl. die Kosten für denTransport bestuert. Warum?


Kennt sich vielleicht jemand mit diesem Thema aus?
Viele Grüße

Yve
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Zitat
Hier werden keine Mehrwertsteuer berechnet, weder auf die Ware noch auf den Transport.


Das gilt nur, wenn sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer eine UStID-Nummer besitzen und diese auch vor dem Geschäft untereinander wechselseitig bekannt machen, denn beide UStID-Nummern müssen auf die Rechnung.

Zitat
Angenommen aber, der Hersteller führt für seinen Ital. Kunden eine kostenpflichtige Reparatur durch, so wird diese "Reparaturleistung" inkl. die Kosten für denTransport bestuert. Warum?


Normalerweise ist auch die Reparaturleistung mit beiderseitiger UStID-Nummer umsatzsteuerfrei - wenn sie ein grenzüberschreitendes Geschäft ist. Wenn der Italiener aber etwas nach D schickt, was hier repariert wird, kann der Leistungsort in D sein. Dann darf ein deutscher Leistungsanbieter das nicht mehr umsatzsteuerfrei anbieten. Es wäre aber im Einzelfalls zu prüfen, ob die Konstelation wirklich so ist... pauschal läßt sich das nicht sagen. Die Bestimmungen zum Leistungsort findest Du in §§ 3 ff UStG.
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo zusammen,

die Lieferung von Gütern von Deutschland nach Italien ist als innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland zwar steuerfrei (§ 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG). Der Vorgang ist aber als innergemeinschaftlicher Erwerb in Italien steuerpflichtig.

Die Reparatur ist hingegen eine sonstige Leistung. Ort der Leistung ist dort, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen tätig wird (§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c UStG). Wird die Maschine (?) nach Deutschland transportiert und hier repariert, wird deutsche Umsatzsteuer fällig. Fährt der Unternehmer zur Reparatur nach Italien, unterliegt die Leistung der italienischen Steuer, die u.U. vom italienischen Leistungsempfänger abzuführen ist. Eine Verschiebung des Leistungsorts kann sich durch die vom Leistungsempfänger verwendeten USt-Id-Nr. ergeben.

Ergo: Umsatzsteuer fällt in allen Fällen an. Die Frage ist nur, welcher Mitgliedsstaat Steuergläubiger ist.

Gruß
Gustav


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