Hallo!
Bekanntlich wurde ja im Zuge der Unternehmenssteuerreform der Standort Deutschland attraktiver für die Wirtschaft gemacht.
Überall kann man lesen dass z.B. die Kapitalgesellschaften nunmehr mit 29,825 % anstelle von 38,65% belastet werden.
Leider finde ich nirgends die Rechnung für die 38,65%
Die 29,825% ergibt sich aus
Körperschaftssteuer 15%
SoliZ 5,5% auf KSt 0,825%
Gewerbesteuersatz /400% x 3,5%) 14%
Wieso eigentlich ein Regelhebesatz von 400%. Gibts dafür eine STatistik, wenn ja wo?
Wenn ich das gleiche Schema für die alte Ertragssteuer nehme, habe ich
Körperschaftssteuer 25%
SoliZ 5,5% auf KSt 1,375%
Gewerbesteuersatz /400% x 5%) 20%
das wären dann aber 46,375%
Aber wo liegt denn der Fehler?
Danke im Voraus für die Antworten
Gruß
Michael
Forum
Ertragssteuersatz - Berechnung?
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#1 13.08.2008 16:25 Uhr
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#2 15.08.2008 12:04 Uhr
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Niemand ne Lösung?
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#3 18.08.2008 11:52 Uhr
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Harry? Du doch bestimmt ??
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#4 18.08.2008 12:12 Uhr
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Hin,
nein, nicht so ohne weiteres - sonst hätte ich längst was geschrieben. Ist auch mE nach nicht so ohne weiteres möglich, weil der Hebesatz der GewSt ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann. je nach Standort kann sich also ein unterschiedlicher Gesamtsteuersatz ergeben. Zudem gibt es im KStG, und im EStG, das von der Körperschaftsteuer ja immer wieder angewandt wird, eien Menge Ausnahmen, Steuerbefreiungen und Ähnliches. Diese Tatbestände können ebenfalsl die Gesamtbelastung verändern. Mir fällt daher kein einfacher, immer richtiger Rechenweg ein... |
#5 18.08.2008 14:03 Uhr
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Hallo allerseits,
zum pauschalierten GewSt-Hebesatz 400 %: Dabei dürfte es sich schlicht und ergreifend um einen groben Mittelwert handeln, mit dem es sich ganz einfach leichter rechnen lässt. Angesichts der bundesweite Streubreite kann nicht mehr dahinter stecken. zur Steuerbelastung 38,65 %: Beim Googeln bin ich auf folgende Rechnung gestoßen: Gewinn vor GewSt 100 - GewSt (Hebensatz 400 %) 16,67 = Gewinn vor KSt 83,33 - KSt 25 % 20,83 - SolZ 5,5 % 1,15 = Gewinn nach Steuern 61,35 Steuerbelastung 38,65 Ich bin wahrlich kein Ertragsteuer-Experte, aber kann es sein, dass die GewSt künftig nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar ist und das bloße Aufaddieren der einzelnen Steuersätze deshalb zum richtigen Ergebnis führt? Gruß Gustav |
#6 18.08.2008 14:58 Uhr
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Ich glaube ich muss noch mal an einem "Wie google ich mich zu den gewünschten Treffern" Kurs teilnehmen....
Richtig, die GewSt wurde im Zuge dieser Reform abgeschafft, deshalb auch die unterschiedlichen Rechenwege, das war der Gedanke den man dafür haben musste. Danke! |
#7 19.08.2008 00:21 Uhr
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Einen wunderschönen guten Abend Michael,
schön zu lesen, die Gewerbesteuer gibt es nicht mehr. Allerdings nicht ganz zutreffend. Die Gewerbesteuer gibt es nach wie vor, nur ist sie ab 2008 eine steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Und damit ergibt sich eine andere Berechnung der Steuerbelastung: Während bis 2007 zuerst die Gewerbesteuer berechnet wurde und steuerlich anerkannt war, wurde dann vom Rest die Körperschaftsteuer berechnet. Nun wird ab 2008 die Gewerbesteuer als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe außen vor gelassen, was im Ergebnis eine höhere Körperschaftsteuer ergibt. Auch wenn sich der Prozentsatz der Körperschaftsteuer verringert hat, wird das durch die Nichtanerkennung der Gewerbesteuer teilweise wieder kaputt gemacht. Unsere lieben Regierenden haben die Verringerung des Körperschaftsteuersatze groß heraus posaunt und publik gemacht, die Streichung der Gewerbesteuer als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe dagegen eher am Rande durchsickern lassen. Die Feierlichkeiten der Steuerbürger angesichts des verringerten Körperschaftsteuersatzes ebben langsam ab – Ernüchterung macht sich breit. Auch die Rentner bemerken erst mit zwei Jahren Verspätung, dass sie verar... wurden. Das lässt sich alles nur durch die folgenden Wahlen ändern - aber nur, wenn der mündige Bürger die Nase gestrichen voll hat. Was ich hoffe – schon seit Jahren. Viele Grüße Fred aus Düsseldorf Pech Raben schwarz da draußen |
#8 19.08.2008 03:19 Uhr
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Ach du Schreck, Fred!
Da hab ich mir ja einen schönen Klopper geleistet. Natürlich gibt es die GewSt noch, nur nicht mehr als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe!!! Sönst bräuchte ich ja auch nicht mehr mit ihr wie oben durchgeführt zu rechnen. Danke für die Korrektur Fred! Bin immer noch etwas schockiert von diesem Fauxpas Ich sollte auch kleine Statements nochmals gegenlesen.... |
#9 13.10.2008 11:20 Uhr
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Hi Michael,
lass es wie es ist. Das lockt dann wenigstens ein paar andere Forenuser raus |
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