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Weiterberechnung der Mehrwertsteuer

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Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
Hallo liebes Forum,

ich mache gerade ein Praktikum bei einer Firma und habe folgende Frage:

wenn die buchhaltung manchmak eine Rechnung erhält, bekommt sie manchmal die Anweisung die Mehrwertsteuer an die Muttergesllschaft in Korea weiterzubrechnen, aber nicht immer.
Eine Dame meinte, dass es mit dem Leistungsort zusmmenhängt.

Was könnte damit gemeint sein?
Warum werden die 19% denn nicht immer weiterberechnet?

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar!

LG
Y.
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Hallo Yve,

dazu müßte man den Hintergrund kennen. Einige Fragen könnten sein:

a) Wer liefert was wohin?
b) Wo befindet sich die Ware zu Beginn der Lieferung?
c) Liegt eine reine Dienstleistung vor?
d) Wenn ja, wo wird die durchgeführt und ist der Empfänger der Leistung ein Unternehmen?
e) Liegt innerhalb des Konzerns eine Organschaft vor?
f) Unabhängig von der Betrachtung der Umsatzsteuer: Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen im Konzern?

Mein Verdacht ist, dass die Klärung dieser Fragen eine Sache von mehreren Tagen sein könnte. Verrückt? Ich weiß. Aber wir hier in Deutschland fragen nicht nach dem bürokratischen Aufwand - auch wenn es vielleicht nur um eine Büroklammer geht.

Viele Grüße von

Fred

aus einem vorherbstlich kalten Düsseldorf. Ich habe schon den ersten Raben mit rotem Schal gesehen. Der saß eben im Baum gegenüber.
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
Hallo Fred,

danke für Deine Antwort!

Letztens hatten wir für unsere Muttgergesellschaft Muster in Deutschland eingekauft und die dann nach Korea geschickt.
Die Rechnung aud Deutschland für die Waren haben wir dann nach Korea weiterbelastet und keine MwStr. berechnet.

Hilft uns dieses Bsp vielleicht etw weiter?

Wie wäre es denn, wenn wir in Dt Muster aus Italien einkaufen würden, und die dann weiter nach Korea schicken würden? In diesem Fall dürften wir doch keine MwStr ausweisen, oder?

Lg
Yve
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Eine wunderschönen guten Abend Yve,

Es gibt es zwei Möglichkeiten.

Erste Variante:

Deine Gesellschaft kauft hier in Deutschland auf eigene Rechnung Muster ein. Deine Gesellschaft macht aus diesem Einkauf die Vorsteuer geltend. Das Muster wird anschließend zur Muttergesellschaft nach Korea geliefert. Hier liegt eine Ausfuhrlieferung vor. Und die ist umsatzsteuerfrei, wenn alle üblichen formellen Voraussetzungen vorliegen.

Diese erste Variante gilt auch dann, wenn Deine Gesellschaft das Muster in Italien kauft, nach Deutschland liefern lässt und dann wie gehabt nach Korea liefert.

Diese erste Variante ist die bessere, um nicht den Vorsteuerabzug zu verlieren.

Zweite Variante:

Deine Gesellschaft kauft hier in Deutschland im Namen und auf Rechnung der Muttergesellschaft in Korea ein Muster ein. Die Rechnung wird demzufolge auf den Namen der Muttergesellschaft ausgestellt. Deine Gesellschaft darf aus diesem Vorgang nicht die Vorsteuer geltend machen, weil erstens Deine Gesellschaft nicht Empfänger die Lieferung ist und zweitens Deine Gesellschaft nicht in der Rechnung benannt wird. Das Muster wird anschließend zur Muttergesellschaft nach Korea weitergereicht. Hier liegt keine steuerbare Leistung vor, sondern lediglich eine Geschäftsbesorgung im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Die Weiterleitung des Einkaufspreises ist umsatzsteuerlich ein so genannter »Durchlaufender Posten«. Die Frage nach einer Umsatzsteuerbefreiung stellt sich daher nicht. Es darf natürlich von Deiner Gesellschaft keine Mehrwertsteuer berechnet werden.

Wenn für diese Geschäftsbesorgung eine Vergütung verlangt wird, könnte das Entgelt für diese Leistung der Umsatzsteuer unterliegen.

Diese zweite Variante gilt auch dann, wenn Deine Gesellschaft das Muster im Auftrag und auf den Namen der Muttergesellschaft in Italien kauft und weiterleitet.

Ich hoffe, alles richtig verstanden und ausreichen beantwortet zu haben.

Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch mal melden.

Viele Grüße

Fred

aus Düsseldorf mit vagen Erinnerungen an Zahnschmerzen gestern irgendwann den ganzen Tag über


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