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Bilanz und GuV / Schnelle aber wichtige Frage!

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Registriert: Apr 2008
Beiträge: 2
Hallo zusammen! Bin neu hier in dem Forum und möchte ersteinmal Hallo sagen! Finde es super, dass es Menschen gibt, die sowas aus die Beine stellen, vor allem den Unterpunkt SCHÜLER :P

Also ich bin Kaufmann in der Ausbildung und schreibe morgen ne wichtige Arbeit und bin mir über eine Aufgabe nicht im klaren, diese heisst:

Das WWS weist für den Artikel "Salatschüssel Nero" folgende Daten aus:

Warenanfangsbestand: 590,00
Wareneinkäufe Nettowert: 880,00
Warenverkäufe Bruttowert: 2088,00
Warenendbestand: 470,00

Berechnen Sie den Rohgewinn für diesen Artikel!

Also ich würde jetzt erstmal die 19 % von den Warenverkäufen zum Bruttowert ausrechnen, und dann Warenanfangsbestand + Wareneinkäufe Nettowert addieren, davon dann die Warenverkäufe (also den Umsatz) abziehen, bei mir kommt raus: 221,28 €.

Bin nicht sicher obs richtig ist, die Lehrerin hat 754,62 raus!

Könnt ihr mir helfen???

Danke schonmal im voraus!!!

Noch eine Frage: Gehört der Anfangsbestand zum Wareneinsatz (um den Wareneinsatz für einen bestimmten Zeitraum zu berechnen, wo man ja alle Wareneingänge addiert)
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Geht erst heute Abend, bin bei einem Auftraggeber
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Registriert: Apr 2008
Beiträge: 2
Danke für deine Mühe, hab es inzwischen selber rausbekommen!

Lehrerin hatte recht :D
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

OK, dann hast Du ja gefunden, daß AB * Summe Käufe – SB = Wareneinsatz. Hier muß man natürlich die 2.088 Euro / 1,19 = 1.754,62 Euro berechnen und davon die 1.000 Euro Wareneinsatz abziehen.

Zitat
Gehört der Anfangsbestand zum Wareneinsatz (um den Wareneinsatz für einen bestimmten Zeitraum zu berechnen, wo man ja alle Wareneingänge addiert)


So gesehen natürlich ja als daß am Ende der Berichtsperiode vermutlich andere Produkte im Lager liegen als zu Anfang; das hängt aber von der verwendeten Lagerbewertungsmethode ab. Werden die Bedarfsobjekte nach LIFO bewertet, und ist im Berichtszeitraum das Lager nie kleiner als der AB gewesen, so liegen am Schluß noch dieselben Artikel im Lager. Der AB gehört dann nicht zum Warenbestand.

Zum Nachlesen:

- Beliebtester Fehler: http://www.bwl-bote.de/20061107.htm
- Richtige Buchungsmethode: http://www.bwl-bote.de/20061106.htm
- Vereinfachte Methode, in Leerbüchern: http://www.bwl-bote.de/20061102.htm

Zum Ausprobieren: http://www.zingel.de/zip/07fifo.zip
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Beiträge: 2
Hallo bin neu hier und hab da mal eine Frage.
Mein Chef hat mich gefragt wieso der Gewinn/ Verlust bei der Bilanz der Gleiche sein muss wie in der GuV. Also ich weiß das es so sein muss hab aber keine wirkliche Begründung. Könnt ihr mir helfen?
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Registriert: Sep 2008
Beiträge: 2
Nee so meine ich das nicht...
Es gibt eine Abbildung im Bornhofen Buchführung 1 auf der Seite 182 und das verstehe ich nicht so ganz.
Vielleicht haben Sie das Buch ja irgendwo zur Hand und können mal rein schauen.

Kann das PDF Dokument leider nicht öffnen weiß aber nicht warum bin nicht so der PC-Held :-)
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Nein, das Buch habe ich nicht, weiß also nicht, um was es geht... und für meine PDF muß der Reader Version 5 oder später installiert sein, sonst geht das nicht.
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Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Hallo Ines87,

die Gewinn- und Verlustrechnung ist lediglich ein Unterkonto zum Kapitalkonto in der Bilanz.

Anders ausgedrückt: Ich könnte jede Ergebnisänderung direkt ins Kapital buchen. Ein Ertrag würde das Kapital erhöhen, ein Aufwand mindert mein Kapital. Wenn ich das so machen würde, wäre die Gewinn- und Verlustrechnung überflüssig.

Da es aber sehr umständlich ist – und nicht wirklich so gut aussieht einige tausend Buchungen auf dem Kapitalkonto zu erfassen – wurde die Gewinn- und Verlustrechnung »erfunden« bzw. genutzt, um alle Ergebnisänderungen schön sortiert (auf den einzelnen Konten erfaßt) aufzuführen.

Da steht dann in der Gewinn- und Verlustrechnung genau, welcher Erträge erzielt wurden, welcher Aufwand an Wareneinsatz, Personal, Telefon, spitzen Bleistiften und alles andere angefallen ist.

Da die Bilanz rechnerisch immer so schön ausgeglichen sein muss, wird also zum Schluss der Wert der Gewinn- und Verlustrechnung als getrennte Kapitalposition in die Bilanz übernommen. Denn dann ergibt Kapitalanfangsbestand plus Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung das neue Kapital.

Da der Wert der Gewinn- oder Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust einfach abgeschrieben wurde, muss der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz identisch sein.

Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.

Viele Grüße

Fred

Aus Düsseldorf mit Fenster zu, weil es kalt ist da draußen im Dunklen


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