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Multiple Choice Steuerrecht

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Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 18
Hallo

Ich werde die Tage mal ganz viele Multiple Choice Aufgaben hochladen. Wäre super wenn einige sich diese Aufgaben anschauen und mit mir darüber diskutieren können.

Hier schon einmal die ersten. Es sind auch mehrere Antworten richtig:


Aufgabe 1)
Auf der Grundlage der Abgabenordnung...

(1) ...werden Steuern in Festsetzungsbescheiden festgesetzt werden
(2) ...muss ein Steuerbescheid immer eine zu erhebende Steuer enthalten
(3) ...kann bei Steuerbescheiden zwischen Grundlagenbescheiden und Folgebescheiden unterschieden werden.
(4) ...sind Einkommenssteuerbescheide immer Folgebescheide.
(5) Alle vorgenannten Aussagen sind unrichtig



Aufgabe 2)
Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden zutreffenden Aussagen an:

(1) Das Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einem form und fristgerecht eingelegten Einspruch den Steuerbescheid auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen, also nicht nur zu seinem Vorteil ändern.
(2) Der Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Steuerpflichtige in der Einspruchssache im Unrecht ist.
(3) Das Finanzamt entscheidet über einen form- und fristgerecht eingelegten Einspruch immer durch eine Einspruchsentscheidung.
(4) Die Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen
(5) Alle vorgenannten Aussagen sind unrichtig.



Aufgabe 3)

Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden zutreffenden Aussagen an:

(1) Der Gewinnfeststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid
(2) Der Einkommenssteuerbescheid ist ein Grundlagenbescheid, weil er eine wesentliche Grundlage des Besteuerungsaufkommens darstellt.
(3) Der Einkommenssteuerbescheid kann nie ein Folgebescheid sein
(4) Der Gewerbesteuermessbescheid wird vom Finanzamt erlassen. Die Gemeinde erlässt den Gewerbesteuerbescheid..
(5) Alle vorgenannten Aussagen sind unrichtig


Aufgabe 4)

Bitte kreuzen sie die nachfolgenden zutreffenden Aussagen an:

(1) Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung.
(2) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Zeitraumrechnung.
(3) Die Bilanz und die G.u.V sind voneinander unabhängige Teile des Jahresabschlusses
(4) Die G.u.V. ist im System der doppelten Buchführung ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos.
(5) Alle vorgenannten Aussagen sind unrichtig

Aufgabe 5)

(1) Das Eigenkapital in der Steuerbilanz ist ein negatives Wirtschaftsgut, da es sich auf der Passivseite befindet.
(2) Wenn ein Unternehmen voraussichtlich dauernde verluste erwirtschaftet, ist eine Teilwertabschreibung auf das Eigenkapital zwingend vorzunehmen.
(3) Das Eigenkapitalkonto in der Steuerbilanz weist den Bestand an Bargeld aus, der nach Abzug der Schulden des Unternehmens verbleibt.
(4) Das Eigenkapitalkonto in der Steuerbilanz ist weder ein Bestandskonto, noch ein Erfolgskonto, sondern ein Konto besonderer Art.
(5) Alle vorgenannten Aussagen sind unrichtig




Viel Spaß damit, mitte nur beantworten wenn ihr euch auch so ziemlich sicher seid;-)

Ciaooo
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 18
wenigstens ne stellungnahme wäre nicht schlecht
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Versuch sie doch bitte selbst zu lösen und die Lösungen mit Begründung hier rein zu schreiben.

Vielen Dank
_______________
Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 18
zu 1) 1 ; 4 Eine Steuer wird festgesetzt im Festsetzungsverfahren mit einem Stteuerbescheid, und dies ist ein Festsetzungsbescheid

Einkommenssteuerbescheide sind immer Folgebescheide, ist auch richtig, denn es gibt Grundlagenbescheide, hier werden die Bemessungsgrundlagen ermittelt, und anhand dieser grundlagenbescheide folgt immer ein Folgebescheid, bspweise Ein Einkommenssteuerbescheid.

zu 2) 1 ; 3

Das Finanzamt prüft zuerst ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (Schriftform, Frist eingehalten). Ist der Einspruch zulässig so wird geprüft ob er begründet ist, die angefochtene sache wird dann im vollen Umfang geprüft, und das Finanzamt hat eine Verböserungsmöglichkeit §367 II S.2 AO

3. ist auch richtig da immer eine Einspruchsentscheidung des Finanzamtes notwendig ist um das Einspruchsverfahren zu beenden § 367 I AO

zu 3) Lösung 1

Gewinnfeststellung: Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Steuer. Somit ist es ein Grundlagenbescheid.

Die anderen Lösungen sind allesamt falsch ausser viell 4, das weiss ich nicht so genau?! (Hilfe)

zu 4) 1 ; 2

Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, es wird eine Gegenüberstellung des vermögens und der Schulden zu einem Stichtag aufgestellt, also ist das für mich eine Zeitpunktrerchnung

und die GuV ist eine Zeitraumrechnung da sie Aufwendungen und Erträge eines Zeitraumes beinhaltet

zu 5) Lösung 5, mir scheinen alle antowrten hier unrichtig zu sein



So würde mich über eine Kritik freuen


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