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USt CH -> D beim Kleinunternehmer

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Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 1
Hallo,
ich beziehe Waren aus der Schweiz und bin Kleinunternehmer, daher habe ich keine USt-Nummer. Die will aber die schweizer Firma gerne von mir haben.
Wie müsste ich nun vorgehen?
Gruß und Dank,
Leopol
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 8
Hallo Leopol,

bin nicht ganz sicher wegen Kleinunternehmer.
Ansonsten musst du beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis eine
UST-ID beantragen, ist einfach.

Bundeszentralamt für Steuern
-Dienstsitz Saarlouis-
66738 Saarlouis

Einfach anrufen, die KollegenInnen sind sehr zuvorkommend aus meiner Erfahrung.

Gruß
JK
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Kleinunternehmer i.S.d. §19 Abs. 1 UStG bekommen keine UStID-Nummer, weil sie brutto kaufen und keine Vorsteuererstattung erhalten, dafür aber im Verkauf auch keine USt. ausweisen dürfen. Du mußt also erst auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG verzichten, fünf Jahre bindend, §19 Abs. 2 UStG. Das ist ohnehin zu empfehlen, denn Du willst Deinen Kunden oder Auftraggebern ja nicht jeweils klarmachen, daß Du Kleinunternehmer bist. Und die VSt ziehen zu können, ist ja auch ganz schön. Sobald Du diesen Schritt vollzogen hast, ist der Weg zu einer UStID frei.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Gustav,

ja, in die Schweiz... daran habe ich oben gar nicht gedacht :-)

Könnte es sein, daß hier mit eigentlich unberechtigtem USt.-Ausweis geliefert wurde und der Schweizer in Unkenntnis der Details nach der UStID-Nr, gefragt hat, um eine umsatzsteuerfreie Lieferung zu bekommen?
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hmm, keine Ahnung. Auf jeden Fall hat ja der Eidgenosse geliefert. Also ist erstmal schweizerisches USt-Recht einschlägig. Und da sind meine Kenntnisse zugegeben recht bescheiden. :(


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