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Berechnung der Körperschaftssteuer ab 2008

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Registriert: Jul 2008
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Klar ist, ab 2008 sind nur noch 15% statt 25% fällig. So weit ich weiss, war die Berechnung früher (bis 2007) wie folgt: Bei einem Gewinn von 100 wird erst die Gewerbesteuer in Abzug gebracht und von diesem Zwischenergebnis die Körperschaftssteuer + Soli usw.

Werden nun die Gewerbesteuer UND die Körperschaftssteuer jeweils von 100 ermittelt?

Vielen Dank!

MUC
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Am grundlegenden Berechnungsmuster der KSt hat sich 2008 durch die Unternehmensteuerreform meines Wissens nichts außer eben dem von Dir schon erwähnten Steuersatz geändert. Die KSt richtet sich hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben aber nach dem EStG. Dort gab es die Änderung, daß die GewSt nicht mehr, wie bis 2007, als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Dies "schlägt" natürlich auch die KSt "durch", wo also auch die GewStG nicht mehr eine steuerliche Betriebsausgabe darstellt. Insofern kann man also schon von einer Änderung der Berechnung sprechen.

Besonders interessant hierbei: wiedermal hat man eine Steuererhöhung als Steuersenkung verkauft, denn die Reform des Rechenschemas der GewSt ergibt für viele Unternehmen zunächst bei der GewSt eine niedrigere Steuerlast. Nur eben nicht in der Gesamtbetrachtung...

Hierzu vielleicht interessant: http://www.bwl-bote.de/20070617.htm.


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