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KLR Nr.2

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Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 2
Vielen Dank für die Auskunft, echt nett!
:lol:
Mir ist, so denke(hoffe) ich der Begriff Kosten anhand eines Beispiels etwas klarer geworden:
Es erfolgt eine Lohnzahlung im Betrag von x Euro...Antwort im Buch:
"Es handelt sich hier um einen Aufwand und gleichzeitig um Kosten, da ein direkter Zusammenhang zur betrieblichen Leistungserstellung
Also erst einmal handelt es sich um einen Aufwand, da ein Gebruach einer Dienstleistung vorliegt.Oder? Frage nebenbei:Das entspricht doch ebenfalls eine Auszahlung, da die Überweisung ja ein liquides Zahlungsmittel darstellt!?
Mein Gedankenkang bezugs der Kosten:
Also der
direkte Zsuammenhang zur betrieblichen Leistungserstellung ist ja Voraussetzung( Merkmal) der Kosten. Weil der Arbeitnehmer arbeitet (T-Shirts in einem T-Shirt Shop beflockt) leistet er durch den Produktionsfaktor Arbeit. Ähhm also betriebliche Leistungen heisst doch, wenn dieser Arbeiter diese Leistung ( Arbeit) "leistet". Dieser Begriff ist mir nur halbwegs klar.
Gruss Thilo
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Du solltest Dir zwei Dinge klar machen:

1. Kurze Kostendefinition:

Zitat
Kosten bewerten den betrieblichen Produktionsfaktoreinsatz.


2. Lange Kostendefinition:

Zitat
Kosten sind bewerteter, periodisierter Güter- und Leistungsverzehr zur Erstellugn der betrieblichen Leistung und/oder zur Erhaltung der Leistungsbereitschaft.


Also: der Arbeiter arbeitet. Er erstellt die betriebliche Leistung. Sein Lohn ist daher
1. eine Kostenart, weil der Faktor "Arbeit" periodisiert, d.h. auf das GJ bezogen bewertet wird und der betrieblichen Leistungserstellugn dient und
2. ein Aufwand, weil die Arbeit des Arbeiters "verbraucht" wird.

Zudem ist es eine Ausgabe, weil die Verbindlichkeiten zunehmen, aber keine Auszahlung, denn liq. Mittel fließen erst später ab. Die Buchung für den Lohn ist

[code:1]Löhne/Gehälter [Brutto]
Ges. Personalaufwand [AG-SV]
AN Verbindlichkeiten Arbeitnehmer [Netto]
AN Verbindlichkeiten Finanzamt [LSt, SZ]
AN Verbindlichkeiten Sozialversicherung [Gesamt-SV][/code:1]

Hier ist keine Zahlung enthalten. Die Überweisung z.B. des Bruttolohnes, also die Auszahlung, wäre eine neue Buchung:

[code:1]Verbindlichkeiten Arbeitnehmer AN Bank[/code:1]

Erst das ist die Auszahlung.


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