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Firma

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Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Guten Tag,

wie genau muss die Kundenanschrift gestaltet sein um im Notfall vor Gericht keinen Formfehler zu begehen?
Wir haben z.B. in dem Debitorenstamm keine Firmen, sondern nur Namen hinterlegt.
Die Firma Mustermann GmbH ist also als "Mustermann Max" angelegt.
Wäre das schon problematisch wenn es um Mahnung, Forderungseintreibung und co. geht?
Wie sollte man das am besten steuern, meine Idee ist aus dem Feld Name Firma zu machen (Mustermann GmbH) und aus Ansprechpartner (was dann oft eine Verkäuferin ist..) Geschäftsführer GH / Inhaber INH. zu machen (hier würde dann Hr. Mustermann, Max stehen).
Habt ihr Tips?

Danke,
zarathustra
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

wenn es Dir auf die gerichtliche Verwertung ankommt: die Adresse muß ladungsfähig sein, sonst kann es passieren, daß Gerichtsdokumente nicht zustellbar sind. Das ist ein Risiko des Antragstellers, aber ggfs. könnte man dann eine Schadensersatzfhorderung z.B. für vergebliche Gebühren aufmachen. Nur ob man die auch durchsetzen kann, wenn die Adresse ohnehin falsch oder unvollständig ist?
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Moin Zara,

ich kann Dir nur dringend raten, den Debitorenstamm zu erweitern, damit eine (wie Harry bereits sagte) ladungsfähige Adresse des Kunden eingegeben werden kann.

Der Name einer Firma ergibt sich aus dem Eintrag im Handelsregister, wo alle Firmen ab eK aufwärts vertreten sind. Und die Einsicht ins Handelsregister ist bei berechtigtem Interesse jederzeit möglich. Dort werden dann alle Klarheiten beseitigt. :wink:

Ich kenne jemanden, der bei unklarer Firmenanschrift jede Rechnung solange nicht beglichen hat, bis eine korrekte Anschrift mit korrekter Schreibweise vorhanden war. Das hat dieser Kandidat durchgezogen, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Der durfte dann unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil der Name der Firma auf dem Mahnbescheid nicht gestimmt hat.

Der Gläubiger durfte dann eine neue Rechnung ausstellen und sehen, wie er an sein Geld kommt (abgesehen von den angefallenen Mahn- und Vollstreckungskosten und seinen Zinsverlusten) - denn (und das ist der Gipfel der Dreisitgkeit!) der gerichtsbekannte Schuldner hat daraufhin behauptet, die Rechnungslegung wäre wegen Zeitablauf nicht mehr gültig. Wie gesagt: Ein absoluter Chaot!

Es gibt viel zu viele Idioten auf dieser Welt!

Ciao!
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Moin Zara,

ich kann Dir nur dringend raten, den Debitorenstamm zu erweitern, damit eine (wie Harry bereits sagte) ladungsfähige Adresse des Kunden eingegeben werden kann.

Der Name einer Firma ergibt sich aus dem Eintrag im Handelsregister, wo alle Firmen ab eK aufwärts vertreten sind. Und die Einsicht ins Handelsregister ist bei berechtigtem Interesse jederzeit möglich. Dort werden dann alle Klarheiten beseitigt. :wink:

Ich kenne jemanden, der bei unklarer Firmenanschrift jede Rechnung solange nicht beglichen hat, bis eine korrekte Anschrift mit korrekter Schreibweise vorhanden war. Das hat dieser Kandidat durchgezogen, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Der durfte dann unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil der Name der Firma auf dem Mahnbescheid nicht gestimmt hat.

Der Gläubiger durfte dann eine neue Rechnung ausstellen und sehen, wie er an sein Geld kommt (abgesehen von den angefallenen Mahn- und Vollstreckungskosten und seinen Zinsverlusten) - denn (und das ist der Gipfel der Dreisitgkeit!) der gerichtsbekannte Schuldner hat daraufhin behauptet, die Rechnungslegung wäre wegen Zeitablauf nicht mehr gültig. Wie gesagt: Ein absoluter Chaot!

Es gibt viel zu viele Idioten auf dieser Welt!

Ciao!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Kunde,

das Ding ist gut - aber da hätte ich auch was beizutragen derzeit. Mal sehen, wie das Ding ausgeht...
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 12
Ich richte mich beim anlegen der Debitoren und auch Kreditoren immer strikt nach den Vorgaben aus § 14 Abs. 4 UStG.
Sofern wir eine Rechnung erhalten, die diese Vorgaben nicht vollständig erfüllt, sende ich die Rechnung zurück mit Bitte um Änderung. Da wird meinerseits auch nicht gezahlt, bis die Rechnung korrekt vorliegt.
Ich riskiere doch nicht den möglichen Wegfall der Vorsteuerabzugsberechtigung.
Und mit der vorgegehensweise bin ich in jedem Fall auch rechtssicher ausgestattet.

Beispiel:
unser Autohaus vergisst grundsätzlich immer das e.K. am Ende das Firmennamens.
Die freuen sich jedesmal auf das Fax, wenn sie eine Rechnung geschickt haben :D
Einmal hat die Azubine des Autohauses glatt 4 Anläufe gebraucht, um eine Rechnung mit vollständig richtiger Anschrift auszustellen und zuzuschicken *gg*.


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