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Private Telefonnutzung

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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
ich bin Arbeitnehmer und habe nebenher einen kleinen Gewerbebetrieb. Bislang habe ich die private Telefonnutzung mit 30% angegeben und dies wurde auch nicht beanstandet. Das FA hat mir nun mitgeteilt, dass die private Telefonnutzung bei der Erklärung für 2007 mit 360,00€ angesetzt wird. Wenn 360,00€ angesetzt werden, dann sind das ca 70% der Telefonkosten.
Kann mir jemand dazu weiter infos geben?

Danke
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es ist kaum möglich, hier zu individuellen Einzelfällen Stellung zu nehmen. Das liegt nicht nur an dem in <A HREF="http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263">diesem Post</A> dargestellten Umstand, sondern auch daran, daß hier ganz offensichtlich die Einschätzung Deines freundlichen Finanzbeamten zugrundeliegt. Die kann ich kaum beurteilen.

Allgemein, vgl. R 9.1 Abs. 5 Werbungskosten:

Zitat
(5) 1Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. 2Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. 3Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden. 4Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. 5Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. 6Nach R 3.50 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag.


Beachte, daß dies zu §9 EStG, also zu den Werbungskosten gehört, also für Gewerbetreibende oder im Bereich anderer Steuern ganz andere Regeln gelten können.
Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 2
Hallo,
ich will ja gar keine Rechtsberatung. Ich wollte nur wissen, ob jemand Informationen darüber hat dass die private Telefonnutzung pauschal mit 360€ angesetzt wird. Ich glaube, dass ich in einem anderen Forum vor einigen Monaten so etwas gelesen habe. Im Internet habe ich auf die Schnelle auch nichts gefunden. Bei meinem FA werde ich sowieso noch mal nachfragen, hätte halt vorab gerne ein paar allgemeine Informationen.

Tschau. schönen Sonntag noch
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

wie gesagt - eine allgemeine Richtlinie dieser Art kenne ich nicht, aber es müßte Dein Einzelfall betrachtet werden, und das ist hier natürlich nicht möglich...


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