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Wie Nebeneinkünfte versteuern?

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hallo Leute,

ich bin Lehrer, muss aber wegen hoher Unterhaltszahlungen ein bisschen was hinzuverdienen:

Nun bin ich unsicher, wie ich das versteuern muss ...

Ich hab mal irgendwo gelesen, dass ein zusätzlicher 400-Euro-Job steuerfrei bleibt? Stimmt das?

Wie ist es mit weiteren Einkünften? (Ich verdiene z.B. noch ein bisschen als Fußball-Jugendtrainer hinzu)

Muss ich das dann selbst beim Finanzamt angeben?

Mit welchem Steuersatz wird das ggf. versteuert (habe St.kl. III)?


viele Grüße

Martin
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"HZingel" schrieb
Das hängt vom zu versteuernden Einkommen ab und liegt zwischen 0% (bis 7.664 Euro, Grundfreibetrag) über 15% (für den 7.665. Euro) bis zu 45% (ab 250.000 Euro, jeweils Daten ab 2007, für Ledige), Progressivtarif nach §32a EStG.


... nochmals besten Dank für die Info!

Gestatten Sie mir noch eine (hoffentlich nicht zu dumme) Frage: Dieses Nebenkommen wird also im Endeffekt zum Haupteinkommen hinzu gerechnet, und das alles dann im Grunde mit demselben Steuersatz versteuert?

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Moin,

Zitat
Dieses Nebenkommen wird also im Endeffekt zum Haupteinkommen hinzu gerechnet, und das alles dann im Grunde mit demselben Steuersatz versteuert?


Natürlich! Das Einkommensteuerrecht kennt nur eine Person als Steuerprlichtigen, der Einkünfte aus verschiedenen Quellen beziehen kann. Am Ende bleibt aber stets eine Summe, die versteuert wird. Erst wenn diese Summe bekannt ist, kann der Steuersatz berechnet werden...
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"HZingel" schrieb
Natürlich! Das Einkommensteuerrecht kennt nur eine Person als Steuerprlichtigen, der Einkünfte aus verschiedenen Quellen beziehen kann. Am Ende bleibt aber stets eine Summe, die versteuert wird. Erst wenn diese Summe bekannt ist, kann der Steuersatz berechnet werden...



okay danke 8)

... und das auch unabhängig von der Einkommensart? (angenommen Einkommen A ist ein Angestellten-Gehalt und Einkommen B ein Einkommen als "Selbständiger")

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Hi,

Zitat
und das auch unabhängig von der Einkommensart? (angenommen Einkommen A ist ein Angestellten-Gehalt und Einkommen B ein Einkommen als "Selbständiger")


Ja, natürlich; allerdings bedeutet das noch keine Gleichbehandlung der Einkuftsarten: da gibt es Überschuß- und Gewinneinkünfe, da gibt es Freibeträge und Pauschalen, die nur bei bestimmten Einkunftsarten anwendbar sind - so einfach ist das also nicht. Ich kann nur ein gründliches Studium des EStG, der EStR und EStH sowie der diversen VO und recht zahlreichen BMF-Schreiben empfehlen, oder ggfs. einen Besuch beim Teuerberater...
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Beiträge: 4
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ok, danke :D


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