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Registriert: Aug 2009
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Hi,

2 Fragen zur Ust:

- Wo ist der Ort der Lieferung, wenn ein Gegenstand anlässlich seines Verkaufs transportiert wird?

- Warum wird der Eigenverbrauch der Ust unterworfen??
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Wo ist der Ort der Lieferung, wenn ein Gegenstand anlässlich seines Verkaufs transportiert wird?


Allgemein ist der Ort der Lieferung oder Leistungen in §§3 bis 3g UStG nach dem sogenannten Unternehmersitzprinzip geregelt, d.h., eine Lieferung oder Leistung wird stets am Sitz des Unternehmers erbracht. Für folgende Arten von Leistungen kennt das Gesetz jedoch Sondervorschriften (alle §§ aus dem UStG):

Architektenleistungen: §3a Abs. 2 Nr. 1
Arzttätigkeit: §3a Abs. 1
Beförderungsleistungen: §3b Abs. 1 bzw. Abs. 3
Datenverarbeitung: §3a Abs. 4 Nr. 4
Elektrizitätslieferung: §3g Abs. 1 und 2
Finanzumsätze: §3a Abs. 4 Nr. 6
Fotomodelltätigkeit: §3a Abs. 2 Nr. 3a
Gaslieferung: §3g Abs. 1 und 2
Grundstücksbezogene Leistungen: §3a Abs. 2 Nr. 1
Güterbeförderungen: §3b Abs. 1 bzw. Abs. 3
Handelsvertretung/-makler: §3a Abs. 1
Innergemeinschaftlicher Erwerb: §3d
Künstlerische Tätigkeit: §3a Abs. 2 Nr. 3a
Lagerung: §3b Abs. 2 bzw. Abs. 4
Lieferung oder Leistung während einer Beförderung: §3e
Maklertätigkeit/Handelsmakler: §3a Abs. 1
Maklertätigkeit/Grunstücksmakler: §3a Abs. 2 Nr. 1
Personenbeförderung: §3b Abs. 1
Personalgestellung: §3a Abs. 4 Nr. 7
Rechtsberatung: §3a Abs. 4 Nr. 3
Reiseleistungen: §3a Abs. 1
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen §3 Abs. 4 Nr. 13
Schriftstellertätigkeit: §3a Abs. 4 Nr. 1
Sonstige auf elektronischem Wege erbrachte Leistungen §3 Abs. 4 Nr. 14
Steuerberatung: §3a Abs. 4 Nr. 3
Unentgeltliche Lieferung oder Leistung §3f
Unterhaltungs-/unterrichtende Leistung: §3a Abs. 2 Nr. 3a
Vermietung (Grundstück): §3a Abs. 2 Nr. 1
Vermietung (sonst., ohne Befördungsmittel): §3a Abs. 4 Nr. 11
Vermittlungsleistungen: §3a Abs. 2 Nr. 4
Werbung: §3a Abs. 4 Nr. 2
Werkleistungen: §3a Abs. 2 Nr. 3c
Wirtschaftsprüfung: §3a Abs. 4 Nr. 3
Wissenschaftl. Tätigkeit: §3a Abs. 2 Nr. 3a

Weitere Details bitte in meinem Lexikon für REWE und Controlling nachsehen (da kommt auch diese Übersicht her), die Tabelle kriege ich hier nicht rein...

Zitat
Warum wird der Eigenverbrauch der Ust unterworfen??


Damit der Unternehmer nicht besser steht als der Nichtunternehmer. Wird der Verbraucher beteuert, soll es auch für den Unternehmer teuer sein...
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Der Grundsatz des Unternehmenssitzes gilt nur für sonstige Leistungen!!!

Regelungen zur Bestimmungen des Ortes in Lieferfällen findest Du in § 3 Abs. 5a bis 8, § 3c, § 3d, § 3e und § 3g UStG und für den Spezialfall des innergemeinschaftlichen Erwerbs in § 3d UStG.

Die Umsatzsteuer wird auf den Letztverbrauch erhoben, sie besitzt den Charakter einer Verbrauchsteuer. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob der Verbrauch durch eine Privatperson oder einen Unternehmer, der außerhalb seines Unternehmens agiert, erfolgt. Simples Beispiel: Ein Bäcker bäckt zwei Brote, die Zutaten kauft er mit Vorsteuerabzug ein. Für die Umsatzsteuer soll es dann keinen Unterschied machen, ob die Brote vom Bäcker selbst oder dem privaten Kunden gegessen werden. Der Bäcker zahlt aus eigener Tasche Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch, der Kunde zahlt die Steuer beim Kauf vom Bäcker. Eine völlige Gleichbelastung tritt dennoch nicht ein, denn der Bäcker zahlt die USt auf den Eigenverbrauch nur, soweit er für die Eingangsleistungen Vorsteuer gezogen hat. Der Kunde zahlt USt auf "alles", d.h. auch die Preisbestandteile, die z.B. auf Löhne oder Gewinnmarge entfallen.
Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 338
Ort: Frankfurt
Kürzlich las ich, dass es das USTG erst seit 1967 gibt und der 1. Ust-Satz lag bei 10%.

-Gab es vorher keine Ust in D, oder wurde es lediglich anders genannt?
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 338
Ort: Frankfurt
...Ist ne interessante Tabelle. Seit .7. 83 wurde der verminderte Steuersatz nicht mehr angehoben. Mal schauen, wann mit diesem Argument Wahlkampf gemacht wird... :wink:
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"


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