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Abgemeldete GmbH, Bundesanzeiger, Bilanz, Anhang

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Registriert: Apr 2008
Beiträge: 1
Hallo Spezialisten !

Ich habe jetzt zwei Tage im Netz rumgesucht und bin schier am Verzweifeln. Da hat sich ein neues Amt bei mir gemeldet und will, dass ich mich im Bundesanzeiger eintrage. Die Angaben müssen richtig sein, sonst kann ich mir denken, dass irgendein Abmahnanwalt auf bestimmte Gedanken kommt.

Ein-Mann-GmbH.
Seit 1993 beim Gewerbeamt abgemeldet.
Finanzamt will seit 199x von mir keine Steuererklärungen oder Abschlüsse sehen, nur eine formlose Erklärung, dass sich die Zahlen von der letzten abgegebenen Erklärung noch identisch ist.
Bilanz enthält (in DM, wird dann halt noch in Euro umgerechnet):
- eingezahltes Kapital 50 TDM
- Verlustvortrag 30 TDM
- Kassenbestand 20 TDM

Noch nicht liquidiert, weil ich hoffe, als Freiberufler irgendwann ein sehr gutes Jahr zu haben und ich dann den Verlustvortrag wenigstens zur Hälfte in meiner Einkommensteuer nutzen kann.

Als kleine GmbH muss ich nur die Bilanz und Anhang beim Bundesanzeiger veröffentlichen.

Bilanz 2006 vielleicht (wenn Posten Null sind, kann man sie weglassen):

Aktivseite
B. Umlaufvermögen
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 20
Saldo 20

Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital: 50
IV. Verlustvortrag: -30
Saldo 20


Meine verzweifelten Fragen:

Die Buchstaben und römischen Ziffern habe ich aus § 266. Soll ich z.B. beim Umlaufvermögen mit A anfangen oder die Nummerierung vom § 266 beibehalten?

Die Zahlen von 2005 muss ich als kleine GmbH zum Vergleich wohl nicht auflisten, oder?

Soll ich "Verlustvortrag" mit negativem Betrag schreiben (ergibt mathematisch eigentlich plus), oder "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und ebenfalls negativem Betrag?

Was zum Teufel soll ich in den Anhang schreiben? Muss da auch rein, dass die GmbH abgemeldet ist? Nirgends irgendeine Info dazu gefunden!

Ich hoffe, ich habe niemanden wegen der Textlänge verärgert.

Ted
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

eine GmbH ist eine juristische Person. Ihre Personeneigenschaft erwirbt sie durch Eintragung in das Handelsregister am Ort des Sitzes. Das Unternehmensregister ist gleichsam nur die elektronische Web-Oberfläche; die HR sind nach wie vor an den Amtsgerichten. Die GmbH verliert aber ihre Personeneigenschaft wieder durch Löschung aus dem Handelsregister. Wenn, wie es im Thema heißt, die GmbH "abgemeldet" ist, udn sich dies auf die Löschung aus dem HR bezieht, dann gibt es die GmbH nicht mehr, und mit ihr auch keine Buchführungs- oder Bilanzierungspflicht mehr.

Weiterhin ist das hier fragwürdig:

Zitat
Da hat sich ein neues Amt bei mir gemeldet und will, dass ich mich im Bundesanzeiger eintrage.


Was für ein neues Amt ist das? Vielleicht ist das ein Abmahn-Anwalt, der kassieren will?

Grundsätzlich besteht in der Tat die Pflicht, den Abschluß beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen (§325 Abs. 1 HGB), aber für kleine Kapitalgesellschaften (Größenklassen nach §267 HGB) gibt es Erleichterungen (§326 HGB). Wenn die Gesellschaft aber nicht im HR steht muß sie auch nix irgendwo einreichen, weil sie nicht mehr besteht?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ich habe hier eher das Gefühl, daß das hier eine dringende Angelegenheit für einen Steuerberater ist, denn man muß die Details des Falles kennen. Das hier zu machen liefe aber auf Rechtsberatung im Einzelfall hinaus, was in einem solchen Forum verboten ist.


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