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Wechselbuchung

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Registriert: Feb 2008
Beiträge: 15
Hallo zusammen, wer kann mir bei folgender Buchung behilflich sein?

Wir lösen am Verfalltage den von uns akzeptierten Wechsel übre 20.000 € durch Postbankscheck ein. Zum 31.12.07 wurden 100 €, das Jahr 08 begreffenden Diskontaufwand, abgegrenzt.



Hoffe auf eure Hilfe, vielen Dank im voraus.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

die Einlösung eines Wechsels ist dessen Vorlage zur Zahlung, was i.d.R. durch eine Bank abgewickelt wird. Die Bank wird hierfür mindestens eine Gebühr berechnen, von der in Deiner Aufgabe nichts steht. Die Buchung wäre allgemein gesehen

[code:1]Postgiro, Kosten des GV AN Besitzwechsel[/code:1]

Diese Buchung ist i.d.R. eien Gutschrift auf einem Sichtkonto aber kein Scheckvorgang. Freilich kann man einen Scheck auf das Konto ziehen, aber das wäre eine neue Buchung und hätte nichts mit der Einlösugn des Wechsels zu tun.

Zur Frage der Zinsen: bei Ausstellung des Wechsels hast Du den Besitzwechsel im Soll gebucht. Hierfür könnten viele verschiedene Buchungen in Frage kommen (Handelswechsel, Schatzwechsel, Solawechsel). Ist ein Dritter Wechselschuldner (z.B. Handelswechsel), so hast Du die Zinsen gebucht:

[code:1]Forderungen L&L AN Zinsertrag, USt.[/code:1]

Beachte, daß hier gemäß R 29 UStR die Verzinsung wie die zugrundeliegende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist (also z.B. Solawechsel ust.-frei sind). Es ist möglich, daß das im Vorjahr gewesen ist. Die Abgrenzung wäre dann gewesen

[code:1]Zinsertrag AN Passive RAP[/code:1]

mit dem Zinsanteil, der das Folgejahr betrifft (zeitanteilig). Du hättest aber gleich zu Anfang des neuen Jahres auch gebucht

[code:1]Passive RAP AN Zisnertrag[/code:1]

mit derselben Summe. Zum (späteren!) Zeitpunkt der Einlösung des Wechsels (also am Verfalltag) ist keine Buchung mehr aus der Abgrenzung erforderlich.

Weiterhin gibt es in Deinem Aufgabentext einen Widerspruch, der mit jetzt erst auffällt:

Zitat
Wir lösen am Verfalltage den von uns akzeptierten Wechsel übre 20.000 € durch Postbankscheck ein


Derjenige, der einen Wechsel einlösen kann, ist der Wechselbesitzer, also der Wechselgläubiger. Nur der Wechselgläubiger (nicht notwendig der Aussteller) besitzt den Wechsel. "Einlösen" bedeutet, den Wechsel bei Verfall zur Zahlugn vorzulegen. Der Gläubiger hat den Wechsel aber nicht akzeptiert, denn wer akzeptiert, ist Schuldner. Es scheint ein Widerspruch im Aufgabentext vorzuliegen.

Die Buchung des Wechselschuldners wäre:

[code:1]Schuldwechsel AN Bank[/code:1]

Auch hier ist am Moment des Verfallt keine Zinsbuchung und keine Abgrenzungsbuchung mehr erforderlich.

Ich habe den Verdacht, daß der Aufgabenersteller keine klare Vorstellung vom Wechselgeschäft hat.
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Registriert: Feb 2008
Beiträge: 15
Tja, das ist wieder typisch --> die SGD ist der Verfasse ;) wen wunderts da, trotzdem danke für die Hilfe.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

wenn Du mit eine Kopie der fraglichen Seite zukommen läßt (eMail, Fax, wie auch immer), kann ich einen netten Artikel im BWL-Boten dazu schreiben. Es gibt ja schon einige, z.B. http://www.bwl-bote.de/20060312.htm, http://www.bwl-bote.de/20060113.htm, http://www.bwl-bote.de/20040621.htm oder der "Porno"-Artikel http://www.bwl-bote.de/20040526.htm. Natürlich schätzen die von der SGD solche Beiträge zur Qualitätssicherung nicht. Ich muß also alles, was ich schreibe, belegen können; daher muß ich einen Scan davon haben. Dann kann ich das aber ins Netz wuchten und hoffen, daß man das in Zukunft ändert...


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