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Sind Steuern Kosten?

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Hallo,

Ich hatte grad hier im Büro eine Diskussion, nämlich ob gezahlte KfZ-Steuer aus Sicht eines Uens Kosten sind?

Ich behaupte nein, weil Kosten per Definition = betrieblich verursachter, bewerteter Verzehr von Gütern + Dienstleistungen pro Jahr.

Steuern sind zwar Zahlungen und Aufwendungen, aber IMHO keine Kosten?

Wer kann bitte helfen?

Sind alle Steuern keine Kosten?
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Darfst du dein KFZ ohne Steuern fahren? Wenn nein, dann sind sie betriebsnotwendig und somit Grundkosten! Harry stimmts?

Loisl
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Sie sind insofern Kosten als sie zur Betriebstätigkeit oder Erhaltung der Leistungsbereitschaft notwendig sind. Loisl hat also Recht, aber man kann noch weiter denken: auch die Schutzgelder, die an die Mafio gezahlt werden, sind Kosten - aus demselben Grund. Sie sind zur Erhaltung der Betriebstätigkeit erforderlich. Ohnehin ist der Unterschied zwischen Mafia und dem Staat ja nur marginal...
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Kann man die steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen :shock:

Loisl
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Das hat nix mit der Kosteneigenschaft zu tun!
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"HZingel" schrieb
Ohnehin ist der Unterschied zwischen Mafia und dem Staat ja nur marginal...


Unerhört dieser Vergleich, Harry! Die Mafia bietet wenigstens echten Mehrwert, während Steuern und Abgaben zu keinerlei Gegenleistung berechtigen.
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"HZingel" schrieb
Sie sind insofern Kosten als sie zur Betriebstätigkeit oder Erhaltung der Leistungsbereitschaft notwendig sind. Loisl hat also Recht, aber man kann noch weiter denken: auch die Schutzgelder, die an die Mafio gezahlt werden, sind Kosten - aus demselben Grund. Sie sind zur Erhaltung der Betriebstätigkeit erforderlich. Ohnehin ist der Unterschied zwischen Mafia und dem Staat ja nur marginal...


Heißt das also, daß zu entrichtende KSt + GewSt auch Kosten sind?
Müssen sie in eine Deckungsbeitragsrechnung mit einbezogen werden?

*staun*

Ich dachte immer, eine Kostenrechnung ist unabhängig von Effekten seitens externer Interessenten aufzubauen. Externe Interessensgruppe wäre zB Fiskus, Bank, Aktionäre, Staat, Behörden etc. etc.
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"Loisl" schrieb
Kann man die steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen :shock:

Loisl


man kann/konnte bezahlte Bestechungsgelder im Ausland in irgendeiner Form steuerlich geltend machen :wink:
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Bis 1999 ging dies, wenn der Name des Zuwendungsempfängers genannt wurde; dann wurde diese Möglichkeit durch Schröders große Teuerreform abgeschafft. Diese Neuregelung ist ein großer Rückschritt im Vergleich zur früheren Praxis bedenkt man, daß Schmiergelder in vielen Ländern üblich sind und erwartet werden.
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Hallo,

ich verstehe nicht ganz wieso die Gewerbesteuern als Kosten zu behandeln sind. Sie sind doch genauso wie die Körperschaftssteuer vom Gewinn abhängig und sind meiner Meinung nach deshalb erst beim Gewinnzuschlagssatz miteinzubeziehen.

Hintergrundinfos:
Ich schreibe gerade eine praxisorientierte Diplomarbeit mit dem Thema rstellung eines Kostenrechnungssystems
(vorwiegend zur Preiskalkulation)
In der FIBU wird mit dem Datev SKR 03 gearbeitet.

Folgende Infos kommen aus der FIBU auswertung für 2007:

Gewerbesteuer (Vorauszahlung) ist bebucht.
Gewerbeertragssteuer ist nicht bebucht.
Gewerbesteuerrückstellung enthält nur einen Anfangsbestand, keinen Endbestand.


Welcher Betrag wäre in der Kostenartenrechnung zu erfassen?
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Hi,

löse Dich zunächst mal von dem Kontenplan. Die Kostenrechnung bewertet Faktoren, die Buchführung erfaßt nur Belege. Ein Kontenplan ist daher nicht geeignet zur Aufstellung eines Kostenrechnungssystems. Wenn Du Werte aus der Kontierung unkritisch übernimmst,

- fehlen Kostenarten (i.d.R. die kalk. kosten) und
- sind Kosten falsch bewertet, z.B. Lohn- und Energiekosten.

Gewerbesteuern sind Kosten, weil sie die Inanspruchnahme von (indirekten) Leistungen der Gemeinde repräsentieren. Die Gewerbesteuer hat daher was mit Leistungen der Gemeinde zu tun. Daß sie ertragsbezogen ist ist alleine noch kein grund, sie nicht als Kosten zu qualifizieren. Normativ gesagt will man die Gewerbesteuer wie etwa auch die VersichSt oder die KfzSt in die Preise einkalulieren, weil der Kunde, der die Leistungen des Gewerbebetriebs erwirbt, den Gewerbebetrieb in Anspruch nimmt. Die KSt hingegen ist ein Anteil am Gewinn. Der aber entsteht erst nach Abrechnung des Gewerbebetriebes, also nachdem der Kunde schon gekauft hat. Die KSt kann daher keine Kostenart sein.
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Beiträge: 27
Hi,

Da bisher noch keine Kostenrechnung umgesetzt ist, ist ein Auszug der Endsalden sämtlicher FIBU-Konten wohl die einzige Möglichkeit die Kontenarten zu ermitteln.
Oder haben Sie eine andere Idee?

Ich übernehme die Daten auch nicht unkritisch.
Ich bin bisher folgendermaßen vorgegangen.

Ich habe daher sämtliche Positionen (i.d.R. Aufwandspositionen) aus dem Kontenrahmenplan erst einmal unterschieden in Grundkosten, Anderskosten, Zusatzkosten und neutrale Aufwendungen.
Grundkosten werden unverändert als Kosten übernommen.
Als Anderskosten klassifizierte Aufwendungen gehen nur als neutraler Aufwand ein und werden in der KLR durch kalkulatorische Werte ersetzt.
Kalk. Abschreibungen und Zinsen hab ich aus dem Anlagenspiegel abgeleitet. Kalk. Wagnisse werden weitgehend wohl erst später aufgenommen da die Datenbasis bisher fehlt (z.B keine Garantie-und Gewährleistungskosten verbucht). Diese Daten sollen in Zukunft erfasst werden.
Kalk. Miete und kalk. Unternehmerlohn fällt nicht an und muss daher nicht erfasst werden.

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

zunächst vermisse ich in Deinen Ausführungen Hinweise auf die Zinskosten. Die Buchführung ist hierfür nicht aussagekräftig; weder der Mindestrentabilitätszins noch die Bemessungsgrundlage ist ersichtlich. Gleiches gilt für die Kostenabschreibung, die bekanntlich Wiederbeschaffungswerte voraussetzt. Diese mußt Du außerbuchhalterisch ermitteln. Das ist u.a. was ich meine wenn ich Dir rate, Dich vom Kontenrahmen zu lösen.

Zitat
Kalk. Abschreibungen und Zinsen hab ich aus dem Anlagenspiegel abgeleitet.


Das kann nicht gehen, denn ein Anlagespiegel enthält keine Wiederbeschaffungswerte (und vermutlich auch keine Rest- bzw. Schrottwerte). Man kann also weder kalk. Abschreibung noch kalk. Zinsen daraus berechnen. Selbst wenn man Datenbankfelder für WBW und SW nachträgt und befüllt, ist die damit ermittelte Zinsgröße noch immer viel zu niedrig, denn sie ignoriert die kalkulatorische Verzinsung auf das UV. Bedenke, daß die kalk. Zinsen in der Kostenartenrechnung auf das betriebsnotwendige Vermögen gerichtet werden müssen, vgl. http://www.bwl-bote.de/20070909.htm

Zitat
Kalk. Wagnisse werden weitgehend wohl erst später aufgenommen da die Datenbasis bisher fehlt (z.B keine Garantie-und Gewährleistungskosten verbucht).


OK; dennoch kann es unversicherte spezielle Risiken geben.

Weiterhin zu den Daten der Buchhaltung: Hauptproblem ist, daß diese belegorientiert sind. Die Daten der antizipativen Rechnungsabgrenzung, falls diese geführt wird, sind insofern eine Minderung dieses Problemes. Du muß aber im Einzelfall die transitorischen Abgrenzungen gegenrechnen, oder knapper gesagt, die Daten der Saldenliste reichen nicht: beispielsweise mußt Du aus der unterjährig für ein Jahr vorausgezahlten Kfz-Steuer oder Kfz-Versicherung die entsprechende RAP-Teilgröße (=Einstellung in den RAP) subtrahieren, um eine Periodenzuordnung zu erhalten, aber aktive RAP, die aus Disagien entstehen, haben in der Kostenrechnung nichts verloren. Diese sind hingegen durch die kalk. Zinsrechnung zu ersetzen, denn sie repräsentieren ja Zinsdifferenzen, die in späteren Perioden zu Zinskosten werden. Die Salden helfen alsao nicht viel weiter; Einblick in einzelne Buchungsfälle ich erforderlich.


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