Moin,
ich bin der neue und komm nun öfters
Da ich mich schon quer durchs i-net gelesen habe und immer noch keine Antwort auf meine Frage gefunden habe, stelle ich sie nun euch.
Vorab jedoch mein scenario:
Ich habe eine technische Ausbildung und meinen LFZ-Techniker gemacht. Das ganze ist schon einige Jahre her. Nun arbeite ich in verantwortlicher Position als Bereichsleiter, mit MA Verantwortung. Da nun die Qualifikationsmassnahmen bei uns nicht wirklich gut sind möchte ich mich selber weiterbilden.
Meine Vorstellungen gehen hin zu BW aber nicht zum TBW!
Nun finde ich keine definitve Aussage ob die Möglichkeit besteht für mich den IHK BW zu erlangen.
Die Vorraussetzungen für den HWK BW habe ich, jedoch ist mein jetziger AG in der Industrie angesiedelt.
Kann mir jemand sagen ob ich (wie/wo) die Möglichkeit habe meinen Plan umzusetzen?
Danke
JohnG
Forum
Zugangsvorraussetzungen BW
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 16.03.2008 15:23 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 2
|
|
#2 16.03.2008 20:36 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
|
Ich glaube nicht das deine Voraussetzungen ausreichen, im Regelfall brauchst du einen Fachkaufmann/Fachwirt.
Frag einfach mal bei der IHK deines Vertrauens nach :wink: |
#3 16.03.2008 23:58 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 2
|
Joop, werde ich morgen auch mal machen.... Merkwürdig ist es aber schon das ich per Fernstudium den MAB machen könnte :wink: |
#4 17.03.2008 23:38 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
|
Die Qualität eines Lehrgangs und des daraus resultierenden Abschlusses erkennt man an seinen Voraussetzungen :wink:
|
#5 24.03.2008 14:30 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 4
|
Hallo JohnG,
gem. den Rechtsvorschriften der IHK ist zur Prüfung zugelassen, wer 1. eine mit Erfolg abgeschlossene IHK Fortbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann und eine anschließend wenigstens einjährige Berufspraxis hat oder 2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatl. anerkannte Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule und anschließend eine zweijährige Berufspraxis nachweist. Die in Abs. 1 nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirtes dienlich sind. Zur Pürfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, das er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. siehe auch IHK Rechtsvorschriften zum Bewtriebswirt Gruß angelhairkatze |
#6 24.03.2008 14:56 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 220
|
Was spricht gegen den TBW. Für den hast du die Voraussetzungen.
Loisl (TBW ) |
#7 02.04.2008 09:46 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 8
|
Auch ich mache gerade den BW ohne vorhergehenden Fachwirt, da ich in führender Pos. beschäftigt bin. Als BL, noch dazu mit Personalverantwortung kann die Zulassung kein Problem sein. Und wenn es erst mal abgelehnt werden sollte, dann noch mal nachhaken. Hat in meinem Fall auch gewirkt ;-)
|
#8 07.04.2008 14:39 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 44
Ort: Landsberg
|
Hi,
also eine schriftlich Anfrage bei der IHK mit Lebenslauf löst das Problem. Ich konnte mich aufgrund meines CV ohne Fachwirt zur Prüfung anmelden. LERNEN musst du trotzdem und das nicht zu wenig, der Betriebswirt egal welcher der beiden hat ein sehr hohes Niveau. rechne bei einer 1 jährigen berufsbegleitenden Ausbildung mit mindestens 20h Aufwand pro Woche, dass ist kein Witz. Gruß Felix |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0457 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 3.60 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9