Also, wenn ich eine Rückstellung buche, z.B. 5.000 €, ist dann die USt schon dabei?
Also angenommen die Rechnung macht dann 5.000 € + USt 1.000 € = 6.000 € aus.
War die Rückstellung von 5.000 € in diesem Fall richtig, oder zu klein?
Hoffe jemand kann mir helfen!
Spawn
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Kleine Frage zu Rückstellungen
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#1 10.03.2008 15:35 Uhr
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#2 10.03.2008 19:54 Uhr
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Hi,
Nein, Du mußt Dir aber offenbar erst verdeutlichen, was Rückstellungen überhaupt sind. Dein Posting zeigt, daß Dir das nicht bewußt ist:
Eine RS ist eine nach Höhe und/oder Zeit ungewisse Schuld. Wenn das was mit einer Rechnung zu tun hat, dann weißt Du ja schon genau, wie viel und wann gezahlt werden soll. Die Rechnung ist also keine RS, sondern eine Verbindlichkeit (Teil C der Passiva). Wenn man zudem die Rechnung ausmacht (wer hat die Rechnugn eigentlich geschrieben?? Das steht da nämlich nicht!), dann könnte das eine Forderung meinen (Buchung: Forderungen AN VKErlös, USt.) und hat erst Recht nix mit RS zu tun. Eine RS entsteht beispielsweise bei Prozeßgebühren oder Steuerfestsetzungen, die nach Höhe und/oder Zeit ungewiß sind. Da stellt sich die Frage der USt. ohnehin nicht, weil diese Dinge ust.-frei sind. |
#3 10.03.2008 21:40 Uhr
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danke für die antwort.
was eine rückstellung ist, war mir prinzipiell schon bewusst, vl hab ich mich zu ungenau ausgedrückt. ich meine: wir machen die rückstellung, und irgendwann später kommt dann die rechnung.. zB wir erwarten eine gerichtsverhandlung und schätzen dass uns das ganze 20,000 euro kosten wird.. paar monate später ist die gerichtsverhandlung und das ganze hat uns netto 20,000 euro + 4,000 euro USt gekostet,.. wenn jetzt die schätzung genau wäre (d.h. die umsatzsteuer nicht in der rückstellung miteinbezogen wäre), würde ich buchen: Rückstellung an Bank(kassa,etc) 20,000 ust an bank 4,000 wenn aber die umsatzsteuer auch aus dem rückstellungskonto beglichen werden müsste, würde ich buchen: rückstellung an bank / 20.000 aufwand aus vorperiode / bank 4,000 welche version ist richtig? ich hoffe, ich hab mich jetzt klarer ausgedrückt! danke, grüße, spawn |
#4 10.03.2008 21:50 Uhr
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Hi,
Wenn ein Vertrag besteht, bildet man keine RS.
OK, das wäre eine RS.
Autsch! Wie kannst Du die Bank oder die kasse ohne Rechnung buchen, und erst die Umsatzsteuer ohne eine Rechnung? Außerdem wäre bei einem Rechnungseingang niemals die USt. beteiligt, sondern immer die VSt. Du solltest Dir die grundlegenden Buchungsregeln anschauen. Die Bildung der RS ist [code:1]Rechts- und Beratungskosten AN RS[/code:1] Die VSt. darf nur aufgrund eines Beleges ausgewiesen werden; der liegt aber gerade nich nicht vor. Kommt die Rg, so wäre zu buchen: [code:1]RS, VSt. AN Verb. L&L[/code:1] |
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