Kann mir jemand sagen, welche Informationen man für eine kleine GmbH im elektronischen Bundesanzeiger unbedingt veröffentlichen muß und welche nicht?
EDIT.
Bitte ggf. in den Bereich HGB verschieben.
Forum
Bilanz im BAZ (was MUSS rein?)
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#1 26.02.2008 13:06 Uhr
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#2 26.02.2008 14:06 Uhr
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Hi,
Die Erleichterungen sind: Bilanz: - verkürzte Bilanz (§266 Abs. 1 S. 3 HGB) - keine Aufstellung eines Anlagegitters (§274a Nr. 1 HGB) GuV: - Zusammenfassung zum Posten "Rohergebnis" (§276 i.V.m. §275 Abs. 2 oder Abs. 3 HGB) - keine Erläuterungspflicht im Anhang zu den Posten "außerordentliche Erträge" und „außerordentliche Aufwendungen“ (§276 S. 2 i.V.m. §277 Abs. 4 S. 2 und 3 HGB). Anhang: Keine Erläuterungspflicht für bestimmte Forderungen (§274 a Nr. 2 HGB), bestimmte Verbindlichkeiten (§274a Nr. 4 HGB), Rechnungsabgrenzungsposten (§274a Nr. 4 HGB), Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§274a Nr. 5 HGB), Unterschiedsbetrag bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach §240 Abs. 4, §256 S. 1 HGB (§288 S. 1 i.V.m. §284 Abs. 2 Nr. 4 HGB), Keine Angaben gemäß §285 Nr. 2 bis 5a HGB (§288 S. 1 HGB), Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrates, eines Beirats o.ä. (§288 Satz 1 i.V.m. §285 Nr. 9a und b HGB), nicht gesondert ausgewiesene "sonstige Rückstellungen" (§288 Satz 1 i.V.m. §285 Nr. 12 HGB). Außerdem entfällt der Lagebericht (§289 HGB). |
#3 26.02.2008 16:58 Uhr
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Ich frage deshalb, weil unser Steuerberater Dinge veröffentlicht hat die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren und auch nicht hätten preisgegeben werden müssen. Dies hatte hohe finanzielle Einbrüche zur Folge. Aus diesem Grund will unser GF das wir unsere Einträge in den BAZ in Zukunft selber machen und wirklich nur die notwendigsten Angaben machen. Insbesondere interessiert mich, welche Erläuterungen im Anhang unbedingt notwendig sind und welche nicht.
Unser Steuerberater hat bisher folgende Angaben gemacht: Bilanz Anhang: => allgemeine Angaben (nach welchem Verfahren wurde der JA erstellt; z.B. Gesamtkostenverfahren bei GuV) => Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (allgemein: zu welchen Kosten wurden Vermögensgegestände angesetzt, welche Abschreibungsmethode wurde benutzt, etc.) => Geschäftsabschreibungen => SoPo mit Rücklagenanteil => durchschn. Anzahl der Mitarbeiter => Geschäftsleitung => Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Unternehmen zu denen Beteiligungsverh. bestehen + Anteil am Stammkapital) => Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH (Ausleihungen, Forderungen und Verbl. ggü. Gesellschaftern) Kann man irgendwo im Internet auf offiziellen Seiten nachlesen, welche Angaben im Anhang Pflicht sind? Habe bis jetzt nur gefunden, dass für kleine GmbHs nur Bilanz und Anhang notwendig ist, aber nicht was alles im Anhang stehen muß. |
#4 26.02.2008 17:58 Uhr
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Hi,
ich bin oben sozusagen umgekehrt vorgegangen, d.h. habe die Erleichterungen gelistet. Das könnte auf ein ähnliches Ergebnis wie bei Dir herauskommen; allerdings habe ich das nicht einzeln §§§-weise geprüft. Zudem habe ich mich oben auf die handelsrechtliche Seite beschränkt (und nicht ins GmbHG geguckt, da ändert sich ohnehin bald eine Menge). Grundsätzliche "Philosophie" ist ja, daß die Angaben aus §266 HGB zwar für alle Kapitalgesellschaften gelten, aber für kleine und mittlere Gesellschaften (§267 HGB) Erleichterungen vorgesehen werden... mehr kann ich dazu auch nicht sagen... auf www.gesetze-im-internet.de findest Du auch nur den Gesetzeswortlaut. |
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