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Welchen Anspruch hat Käufer "Konrad" ?

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Konrad kauft von Antiquitätenhändler Alt ein Ölgemälde. Es wird vereinbart, dass Konrad das Gemälde am nächsten Tag abholt. Kurze Zeit nach dem Verkauf des Gemäldes an Konrad bietet ein anderer Interessent dem Alt für das Bild ein doppelt so hohen Kaufpreis. Verkäufer Alt kann nicht widerstehen und verkauft dieses Bild zum zweiten Mal und übergibt und übereignet das Bild sofort an den Käufer. Als Konrad am nächsten Tag das von ihm gekaufte Gemälde abholen will, erklärt ihm Alt, dass er dieses weiterverkauft und an einen anderen übereignet habe. Ein Schaden sei ihm nicht entstanden, weil Konrad den Kaufpreis nicht zahlen müsse. Durch einen Zufall erfährt Konrad, dass Alt das Bild zum doppelten Kaufpreis verkauft hat. Jetzt verlangt er die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem vom zweiten Käufer gezahlten Betrag. Mit Recht ?
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Beiträge: 247
"Lena" schrieb
Durch einen Zufall erfährt Konrad, dass Alt das Bild zum doppelten Kaufpreis verkauft hat. Jetzt verlangt er die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem vom zweiten Käufer gezahlten Betrag. Mit Recht ?


Nein, Konrad hat keinen Anspruch. Ich kann aus dem Kopf jetzt keine Paragraphen nennen, aber der Alt kann sich auf Unmöglichkeit der Leistung berufen. Das Geschäft zwischen K und A ist nicht abgeschlossen gewesen.

Edit: http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html
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"Konrad kauft von Antiquitätenhändler Alt ein Ölgemälde." = Kaufvertrag
Alt befindet sich im Lieferverzug! Das für Konrad kein Schaden entstanden sei, ist rein spekulativ und stellt sich nicht. Spätestens wenn Konrad zum Anwalt geht, entsteht ein Schaden, die Anwaltskosten...
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"kurz&knapp" schrieb
"Konrad kauft von Antiquitätenhändler Alt ein Ölgemälde." = Kaufvertrag
Alt befindet sich im Lieferverzug! Das für Konrad kein Schaden entstanden sei, ist rein spekulativ und stellt sich nicht. Spätestens wenn Konrad zum Anwalt geht, entsteht ein Schaden, die Anwaltskosten...


Hallo kurz&knapp,

... = Kaufvertrag???

Wieso denn. Bei der Fragestellung ist doch keinerlei Angabe darüber gemacht, wie er "gekauft" hat. War das telefonisch, war er im Laden, gibt es einen schriftlichen Beweis für den Kauf und so weiter.

Ich denke mal ganz ins Blaue hinein, dass aufgrund der Angaben kein Rückschluß gezogen werden kann, ob überhaupt ein "Vertrag" zustande gekommen ist.

Bin mal gespannt auf die Rechtsexperten und lasse mich immer wieder gern belehren.

Ciao!
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Hallo,
es handelt sich um einen Kaufvertrag, denn beide haben vereinbart, dass Konrad von Alt das Bild kauft. Das steht so in der Angabe und wir haben gelernt, dass man die Angaben in Aufgabenstellungen so akzeptieren soll. Einen schriftlichen Vertrag braucht es hier nicht, denn wir haben Formfreiheit. Weiterhin ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (hier der Kaufvertrag) vom sachenrechtlichen Erfüllungsgeschäft zu trennen (Stichwort Abstraktionsprinzip). Alt hätte noch weitere Kaufverträge schließen können, die alle schuldrechtlich gültig wären. Sachenrechtlich kann er jedoch nur einmal erfüllen. Nachdem das Bild jetzt an den zweiten Käufer übergeben wurde steht es nicht mehr zur Verfügung. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht auch nicht, da der Kaufvertrag gültig ist und das Eigentum an der Ware durch Übergabe verschafft wurde.
Schadensersatzpflichtig wird Alt nach § 280 BGB durch
1. durch bestehendes Schuldverhältnis (hier der Kaufvertrag)
2. durch Pflichtverletzung (Unfähigkeit Bild zu übergeben)
3. durch Vertretenmüssen der Pflichtverletzung (Doppelverkauf war Vorsatz, § 276 BGB)
4. durch einen entstandenen Schaden (Fahrtkosten, evtl. Transportversicherung, evtl. Transporter)

Die Höhe des Schadensersatz richtet sich nach § 249 BGB. Im Großen und Ganzen muss Alt Konrad seine entstandenen Kosten ersetzen. Hätte Konrad beim Kauf schon einen Käufer für das Bild gehabt, es weiter verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, dann könnte auch dieser entgangene Gewinn geltend gemacht werden § 252 BGB. Davon ist aber nichts angegeben. Mehr als seinen Kostenersatz kann Konrad also nicht fordern.


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