Hallo,
wer kann mir denn die Paragraphen 8 und 9 des Gewerbesteuergesetzes verständlich rüberbringen?
MfG
Winni
Forum
Gewerbesteuer Hinzurechnungen / Kürzungen
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#1 01.10.2007 18:27 Uhr
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#2 01.10.2007 18:46 Uhr
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Hi WInni,
Guckst Du in http://www.bwl-bote.de/20070617.htm, und wenn das nicht verständlich ist, bitte hier weiterfragen. Übrigens ganz ohne Ironie: ich fand es auch nicht leicht, und der Artikel wurde mehrfach verändert :cry: ist jetzt aber offentlich endgültig richtig. Willst Du das für Excel haben? PN schreiben (eMail-Adresse hier nicht offen rein), kost nix, wie üblich... |
#3 01.10.2007 19:30 Uhr
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Ist unterwegs, hoffe es hilft?
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#4 14.02.2008 03:01 Uhr
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hallo harry,
mein erster beitrag hier im forum geht an dich und die gewerbesteuerberechnung 03-07.....kleiner fehler mit grossen folgen....ich habe gelernt die vorläufigen steuer noch mit der divisormethode oder 5/6 methode zu kürzen, um dann die abzuführende steuerschuld herauszubekommen......????? ist zwar für die zukunft egal.... nur fürs verständnis,könnte man vielleicht auch erwähnen.....das die zukünftige gewerbesteuer keine betriebsausgabe mehr ist..... ansonsten find ich dein forum sehr gut....es gibt nur noch wenig lehrkräfte,die über ihre gewöhnliche arbeit hinaus sich für studenten zeit nehmen gruss nirv |
#5 14.02.2008 11:42 Uhr
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Morgen,
Ermittlung der Steuermeßzahl erste 12.000 Euro 1% = 12.000,00 € 120,00 € weitere 12.000 Euro 2% = 12.000,00 € 240,00 € weitere 12.000 Euro 3% = 12.000,00 € 360,00 € weitere 12.000 Euro 4% = 12.000,00 € 480,00 € alle weiteren Beträge 5% = 39.200,00 € 1.960,00 € §14 Steuermeßbetrag aufgrund Staffelrechnung insgesamt: 3.160,00 € §16 Hebesatz 420% Steuerschuld: 13.272,00 € 13272:1,21=10968,60 Euro wäre die richtige Steuerschuld. Divisormethode 1,Hebesatz/2 =1,420/2=1,21 Hebesatz mit der 5/6 Methode multiplizieren. das wäre ca.2300 piepen die wir erstmal zuviel zahlen würden... |
#6 14.02.2008 11:44 Uhr
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Wo steht die Divisormethode im Gesetz? ich kann keinen Fehler in der Umsetzung des Gesetzeswortlautes finden; daß durch die bis 2007 bestehende Anrechnung der GewSt auf die ESt sich ein faktisch niedrigerer Betrag ergibt, wird in dem Artikel nicht betrachtet. Der geht nur auf das Schema aus dem GewStG ein...
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#7 14.02.2008 11:59 Uhr
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ja genau......anrechnung auf die est...also das 1,8 fache des steuermessbetrages kann man auf die est anrechnen......wo das genau steht....müsste ich auch erst nachschauen.....so haben die uns das da beigebracht
oder rechnest du das ganze schema etwas anders?? unser schema: Gwerbeertrag -Freibetrag(personengesellsch. =vbl.Ertrag Steuermessbetrag errechnen 1-5% = Steuermessbetrag x Hebesatz der Stadt/Gemeinde =vorl.Steuer xDivisor oder 5/6Methode = Steuerschuld weiterführend auf ESt Steuermessbetragx1,8 in Abzug auf die Steuerschuld = eff. Steuerbelastung |
#8 14.02.2008 12:18 Uhr
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Es gibt keine Divisormethode im Gesetz, also rechne ich das auch nicht. Die Methode ist nur ein Schätzverfahren, das nirgendwo vorgeschrieben oder auch nur zugelassen ist - zumal sich das ab 2008 ohnehin erledigt hat.
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#9 14.02.2008 12:24 Uhr
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prinzipiell ist es doch auch wurscht,ob ich erst die divisorm anwende oder ob ich den höheren steuerbetrag x1,8 in abzug bringe....das ergebnis sollte das gleiche sein....hab eben auch mal nachgesehen,nix gefunden....aber wie kommt der dozent darauf....ich dachte die geschichte sei amtlich und hab auch nicht weiter nachgefragt,weil das schema einleuchtend und einfach war
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