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Du mußt allgemein den CF aus den Angaben ausrechnen, dann alle hinzukommenden Einzahlungen, die keine Erträge sind addieren und Auszahlungen, die keine Aufwendungen sind, also nicht in der CF-Rechnung stehen, subtrahieren. Das ergibt den verfügbaren Geldbetrag. Der ist bei einer GmbH ausschüttungsfähig, bei einer AG aber nicht (ganz), wenn eine RL nach §150 AktG zu bilden ist; daher die u.U. erforderlichen Bilanzzahlen.
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"HZingel" schrieb
Du mußt allgemein den CF aus den Angaben ausrechnen, dann alle hinzukommenden Einzahlungen, die keine Erträge sind addieren und Auszahlungen, die keine Aufwendungen sind, also nicht in der CF-Rechnung stehen, subtrahieren. Das ergibt den verfügbaren Geldbetrag. Der ist bei einer GmbH ausschüttungsfähig, bei einer AG aber nicht (ganz), wenn eine RL nach §150 AktG zu bilden ist; daher die u.U. erforderlichen Bilanzzahlen.


So, hab hier schon mal ein Zwischenergebnis, und nein, leider hat der Prof nicht die Gesellschaftsform angegeben ;-)

J.Ü. nach Steuern 50
+ Zinsaufwendungen 0
- ersparte Steuer durch Fremdfinanzierung 0
- KSt.-Erstattung 0
+ Netto-AfA 50
+ Nettozuführung Rückstellungen 100
+ Nettozuführung SoPo mit RL-Anteil 0
- Erhöhung des working capital 100 (weil Forderungen aus Vorjahr 100, dieses Jahr 200)
+ Erhöhung PRAP 0
- Erhöhung ARAP 0
- sonst zahlungsunwirksame Erträge 0
+ sonst zahlungsunwirksame Aufwendungen 0
- Brutto Invest in Anlagevermögen 0
+ Fremdkapitalaufnahme 100
- Fremdkapitaltilgung 50
- Erhöhung des Bestandes liq. Mittel -50 (wir tilgen durch per Verbindlichkeit an Bank 50, d.h. wir haben minus minus 50 = + 50)

= 200 € nach der indirekten Methode

200 € wären ausschüttungsfähig, falls GmbH, falls AG nur teilweise wg. den Ausschüttungssperren des HGB :-)

Im Bsp. gibts keine ein- und auszahlungen, die keine erträgen bzw. aufwendungen gegenüberstehen (edit: erfolgsneutrale ein/auszahlungen bzw. ein/ausgaben), somit bin ich an dieser stelle fertig *freu*
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In Unkenntnis der Details der Aufgabe kann ich an einigen Stellen leise zweifeln, zum Bleistift:

Zitat
J.Ü. nach Steuern 50
+ Zinsaufwendungen 0


In der indirekten Methode sind zahlungsungleiche Aufwendungen zu addieren. Zinsaufwendungen sind praktisch niemals zahlungsungleich.

Zitat
+ Erhöhung PRAP 0
- Erhöhung ARAP 0


Das ist zu pauschal. ARAP können beispielsweise Disagien sein. Diese wären hier nicht zu berücksichtigen. Der Grund der Abgrenzung ist in jedem Falleeinzeln zu erforschen bzw. muß aus der Aufgabe hervorgehen.
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Beiträge: 271
"HZingel" schrieb
In Unkenntnis der Details der Aufgabe kann ich an einigen Stellen leise zweifeln, zum Bleistift:

Zitat
J.Ü. nach Steuern 50
+ Zinsaufwendungen 0


In der indirekten Methode sind zahlungsungleiche Aufwendungen zu addieren. Zinsaufwendungen sind praktisch niemals zahlungsungleich.

Zitat
+ Erhöhung PRAP 0
- Erhöhung ARAP 0


Das ist zu pauschal. ARAP können beispielsweise Disagien sein. Diese wären hier nicht zu berücksichtigen. Der Grund der Abgrenzung ist in jedem Falleeinzeln zu erforschen bzw. muß aus der Aufgabe hervorgehen.


Oha, dieses Rechenschemata stammt nicht aus der Aufgabe, sondern ausm Buch meines bereits in Rente gegangenen Profs Betge -> du hast gerade eine ziemliche Peinlichkeit aufgedeckt, ich danke dir! Da hab ich wohl gepennt und es selber nicht gesehen :-(

edit: möglicherweise isses keine Peinlichkeit des Profs, sondern meiner Wenigkeit -> ich hab mir einfach die Zahlen aus der Aufgabe geschnappt (diese Aufgabe hat irgend ein FH Prof gestellt) und dann in das Rechenschema meines I+F Profs (Uni) gepreßt. Da isses klar, daß das nicht aufgeht, Asche auf meinem Haupte, sorry Harry, hab ned aufgepaßt!


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