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genehmigte kapital

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Registriert: Apr 2006
Beiträge: 29
hallo
ich musste den Zweck des "genehmigten Kapitals" und der "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln" aufschreiben.
hab ich das richtig aufgeschrieben oder doch Fehler (keine Rechtschreibfehler)gemacht?

Zweck genehmigten Kapitals
Zweck ist,dass dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt wird, eine günstige Gelegenheit für die Ausgabe neuer Aktien auszunutzen.

Zweck Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
diese Art der Kapitalerhöhung wird in der Regel durchgeführt, um den Aktienkurs zu senken(aktien werden besser handelbar) und ein positives Börsenklima "Gratisaktien" zu schaffen.Sie dient damit zur Vorbereitung einer ordentlichen bzw.genehmigten Kapitalerhöhung


p.s. der aktionär ist durch die kapitalerhöhung aus gesellschaftsmitteln vermögensmaßig ärmer gestellt oder?
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 29
hey danke dir.dank deiner hinweise hab etwas gefunden.


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