Hallo,
bei der stillen Gesellschaft heißt es, dass die Mindestanzahl der Gründer, zwei ist.
Ist damit gemeint: der stille Gesellschafter + der Vertragspartner (im Unternehmen), oder müssen vorher zwei Leute "da sein", die sich dann an einem Unternehmen beteiligen (mit einem weiteren Vertragspartner)?
Blöd formuliert.
Vielen Dank.
lg
bs
Forum
Stille Gesellschaft - Mindestanzahl der Gründer
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#1 10.10.2007 23:35 Uhr
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#2 11.10.2007 00:17 Uhr
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Hallo bluesky,
wo hast du das her mit den 2 Gesellschaftern? Im HGB ist die stille Gesellschaft in den §§ 230–237 geregelt. Ich kann hier nichts rauslesen, daß 2 Gründer sein müssen. Loisl |
#3 11.10.2007 07:49 Uhr
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Klärung meiner Verständnisfrage! Jetzt verstehe ich das. lg bs |
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