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Frage zu einem Fall im Privatrecht

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 43
Hallo,

habe eine Frage zu folgendem Fall:

K geht in ein Gastwirtschaft. Dort bestellt er bei dem V ein Getränk.
C hat aus Scherz vorher die Preise für dieses Getränk von 6 auf 3 Euro abgeändert. V weiss davon nichts. K bestellt das Getränk im guten Glauben es kostet 3 Euro.
Als die Rechnung kommt will V von K 6 Euro.
Zu Recht?

Hat jemand eine Lösung?
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi Mario,

kannst Du Deine Frage bitte dahin präzisieren, wer "C" ist. "K" ist wohl der Käufer oder Kunde und "V" ist der Verkäufer oder Wirt, aber welche Rolle spielt "C"?

Ciao!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

das scheint mir eine Frage zu sein, die sich auf §155 BGB richtet, versteckter Dissens. C ist anscheinend ein beliebiger Dritter, der nicht Vertragspartner ist, also keiner vertragsrechtlichen Betrachtung unterliegt, wohl aber wegen Schadensersatz haftbar sein könnte, mindestens §§823 ff BGB. Die Unternehmer- oder Verbrauchereigenschaft von K und V ist mE nach nicht relevant, weil durch "Gastwirtschaft" klar ist, daß es sich nicht um einen beiderseitigen Handelskauf handelt. K und V sind sich also offenbar über den Preis nicht einig (Dissens) wissen dies aber nicht (versteckter Dissens). Nach dem Wortlaut des §155 BGB könnte der Vertrag dann als nicht abgeschlossen gelten; in diesem Falle könnte V aber von K die Zahlung aufgrund §812 Abs. 1 BGB verlangen (ungerechtfertigte Bereicherung an dem Getränk). Möglicherweise könnte K auch mit §119 BGB argumentieren (Irrtum), denn er war sich über den Inhalt seiner Erklärung hinsichtlich Preis des Getränkes nicht im klaren. Auch dann würde mE nach aber wieder §812 BGB als "Auffangvorschrift" greifen.

Es wäre möglicherweise auch sinnvoll, nach der Entscheidung über ausgetauschte Preisschulder zu googeln. Es war mal entschieden worden, daß Kaufleute für ausgetauschte Preisschilder haften, wenn sie es wissen müssen, was meistens der Fall ist. BGH, glaube ich, habe das Urteil aber nicht. Dies hier wäre eine analoge Anwendugn davon. Das damalige Urteil ist übrigens der Grund, warum Preisetiketten dreiteiolig und so entnervend schwer abzufummeln sind: man will es Betrügern, die sie austauschen, nicht zu leicht machen.
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 43
Hallo,

C hat mit K und V nichts zu tun. Er ist ganz normaler Gast und hat aus "Spass" die Karten geändert.


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