Hallo, soweit ich mich ausm Studium erinnern kann, dürfen Herstellkosten Gemeinkosten enthalten (Material-GK bzw. Fertigung-GK), aber Anschaffungskosten dürfen keine GK enthalten, richtig? AK dürfen nur direkte Kosten, sprich Einzelkosten enthalten?
Das ist für mich wichtig, weil ich grad hier mit einem ERP-System kämpfe.
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Frage: dürfen in den Anschaffungskosten GK enthalten sein?
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#1 24.09.2007 15:46 Uhr
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#2 24.09.2007 18:17 Uhr
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Hi,
Autsch, Du widersprichst Du selbst! "dürfen Fertigungs-GK enthalten", aber im selben (!) Satz "dürfen keine GK enthalten". Das paßt offenbar nicht zusammen, eh? Dir sollte erst klar sein, daß GK = Gemeinkosten ist, also Kosten, die einem Kalkulationsobjekt nicht eindeutig zurechenbar sind. Dann muß Dir klar sein, daß die entsprechenden Rechtsvorschriften jeweils Unter- und Höchstgrenzen vorsehen, die sich durch das Maß der Einbeziehung derGK unterscheiden. HK, Steuerrecht und IAS/IFRS enthalten jeweils unterschiedliche Regelungen, und diese wiederum sind alle eigentlich gar keine Kosten-, sondern Aufwandsvorschriften. Im einzelnen dazu bitte in http://www.bwl-bote.de/20070210.htm (Rechtsvorschriften) und in http://www.bwl-bote.de/20070212.htm (Kostenrechnung) nachsehen. |
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