Moin Moin zusammen,
ich versuche gerade in die Thematik Gewerbesteuer einzusteigen.
Nun geht es um den Gewerbeertrag der zur Berechnung herangeführt wird (Personengesellschaft).
In einen Unternehmen gibt es einen stillen Gesellschafter (atypisch). Bis jetzt werden die Privatentnahmen zu 100% herangezogen. Richtig?
Ab 2008 werden dann nur 50% herangezogen. Richtig?
Was ist mit den Entnahmen des Firmeninhaber. Werden hier ab 2008 auch nur 50% herangezogen oder 100%?
Viele Grüße
Mario
Forum
Gewerbesteuer ab 2008
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#1 13.09.2007 22:17 Uhr
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#2 13.09.2007 22:32 Uhr
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Hi,
Ja, bisher Gewinnanteile StG zu 100%, §8 Satz 1 Nr. 3 GewStG a.F.; in 2008 nach dem neuen §8 Satz 1 Nr. 1c GewStG n.F. ein Viertel der [c] Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, soweit sie (in der Summe mit den anderen Positionen aus Nr. 1!) den Mindestbetrag von 100.000 EUR übersteigen. Ist also etwas komplexer. Man muß den Text drei Mal lesen um ihn ein Mal zu verstehen, wie das halt so bei deutscher Gesetzeslyrik der Fall ist. |
#3 13.09.2007 23:24 Uhr
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Hallo,
Also 25% statt meiner genannten 50%... Viele Grüße Mario |
#4 13.09.2007 23:44 Uhr
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Ja, aber die 100.000-Euro-Mindestgrenze nicht vergessen, Kann in der Praxis also auch 0% sein!
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