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Gewerbesteuer ab 2008

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Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Moin Moin zusammen,
ich versuche gerade in die Thematik Gewerbesteuer einzusteigen.
Nun geht es um den Gewerbeertrag der zur Berechnung herangeführt wird (Personengesellschaft).
In einen Unternehmen gibt es einen stillen Gesellschafter (atypisch). Bis jetzt werden die Privatentnahmen zu 100% herangezogen. Richtig?
Ab 2008 werden dann nur 50% herangezogen. Richtig?
Was ist mit den Entnahmen des Firmeninhaber. Werden hier ab 2008 auch nur 50% herangezogen oder 100%?
Viele Grüße
Mario
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
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Hi,

Ja, bisher Gewinnanteile StG zu 100%, §8 Satz 1 Nr. 3 GewStG a.F.; in 2008 nach dem neuen §8 Satz 1 Nr. 1c GewStG n.F. ein Viertel der [c] Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, soweit sie (in der Summe mit den anderen Positionen aus Nr. 1!) den Mindestbetrag von 100.000 EUR übersteigen. Ist also etwas komplexer. Man muß den Text drei Mal lesen um ihn ein Mal zu verstehen, wie das halt so bei deutscher Gesetzeslyrik der Fall ist.
Mitglied
Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Hallo,
Zitat
n 2008 nach dem neuen §8 Satz 1 Nr. 1c GewStG n.F. ein Viertel der [c] Gewinnanteile des stillen Gesellschafters

Also 25% statt meiner genannten 50%...

Viele Grüße
Mario
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ja, aber die 100.000-Euro-Mindestgrenze nicht vergessen, Kann in der Praxis also auch 0% sein!


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