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Steuerberatungsgesetz

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Ich bin neu hier, und sehe nach dem ersten Augenschein keinen besseren Ort, um mein Thema zu platzieren.

Das Steuerberatungsgesetz ist meines Wissens der EU ein Dorn im Auge, welche die Verkammerung der Berufsstände aufheben möchte.
Kennt jemand den Stand der Bemühungen der EU bzw. die Gegenbemühungen der Steuerberaterlobby?
Kann ein Ausländer hier eingeschränkt oder uneingeschränkt steuerberatend tätig werden?
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http://www.stb-web.de/news/article.php/id/1982

Der Entwurf geht im März ins Bundeskabinett.
Verabschiedung und Inkrafttreten wäre im Septemer 2007.

Mehr weiß ich darüber nicht.

Gruß
Sven
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Registriert: Mar 2007
Beiträge: 34
Danke, das ist ja schon mal was. Wenn jetzt noch jemand etwas zum Stand der Überlegungen in der EU sagen könnte... :D
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Eine "never ending Story"

http://www.bssb-ev.de/home/upload/Referentenentwurf.pdf

die immer wieder mal aufkommt und dann genauso auch wieder beerdigt wird. Um die UStVA als Vorbehaltsaufgabe zu retten, bemühte ein Verbandspräsident sogar den "Verbraucherschutz", obwohl jeder Azubi im Steuerfach bis zur Zwischenprüfung lernt, daß Verbraucher die Umsatzsteuer zwar tragen, aber dem Fiskus nicht schulden und demzufolge (von Importautos abgesehen) auch nicht anzumelden haben. Und eine parlamentarische Staatssekretärin nickte eifrig zu dieser Posse.

Ergo: geduldig warten, ob etwas und was genau ins BGBl. kommt. Schon oft genug kreiste der Berg und gebar nicht einmal eine tote Maus.

Peter
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Richtig, Peter,

eine never ending story mit einem uralten Rauschebart:

Zu meiner seinerzeitigen Lehrzeit gab es noch die Nachkriegsberufsbezeichnung "Vereidigter Buchprüfer" (die bekamen den Titel quasi per Akklamation) und die Steuerbevollmächtigten waren bei den Steuerberatern auch nur die "Untermenschen".

Also: Abwarten, was dereinst mal im Bundesveröffentlichungsblatt stehen wird. Der in Einigkeit feste Berufsstand wird sich sicher ganz vehement gegen Änderungen wehren. "Handwerk" hat schließlich den besagten goldenen Boden ...

Ciao!
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Ort: Hessen
"Kunde" schrieb
Richtig, Peter,

eine never ending story mit einem uralten Rauschebart:

Zu meiner seinerzeitigen Lehrzeit gab es noch die Nachkriegsberufsbezeichnung "Vereidigter Buchprüfer" (die bekamen den Titel quasi per Akklamation) und die Steuerbevollmächtigten waren bei den Steuerberatern auch nur die "Untermenschen".


Hm, mein Bart ist wohl etwas kürzer als Deiner, aber der "vBP" ist mir durchaus ein Begriff. Außerdem hab´ ich mal bei einem StBev gearbeitet, der nicht viel älter war als ich. Die Leute können mit der Graduierung ganz gut leben, wenn sie den Mandanten die Sachen in der Regel außergerichtlich geradebiegen und einen netten StB kennen, der ihnen im Zuge eines mithin seltenen Prozesses ihr Mandat nicht wegnimmt.

Zitat
Also: Abwarten, was dereinst mal im Bundesveröffentlichungsblatt stehen wird. Der in Einigkeit feste Berufsstand wird sich sicher ganz vehement gegen Änderungen wehren.


Sagen wir mal so: die Einigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die StBK verbot ihren Mitgliedern mithin ohne Rechtsgrundlage die Zusammenarbeit mit den sogen. "Kontierern", obwohl einige das ihnen ins Haus getragene Brot schon immer gerne gegessen haben (dabei in der Vergangenheit eben nicht laut schmatzen durften). Insofern ist es durchaus nicht gesagt, daß die zwangsweise Aufgabe der kammerfürstlichen Starrsinnigkeit in diesem Punkt ausschließlich den Buchhaltern nutzte.

Man kann auch den StB nicht vorwerfen, daß sich die deutschen Buchhalter (angestellt bzw. freischaffend), Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellten und Controller in ihren Verbänden untereinander nicht grün sind und deshalb derer mindestens drei bundesweite haben, was Lobbyarbeit natürlich ganz besonders effektiv werden läßt.

Peter
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Registriert: Aug 2006
Beiträge: 53
wieso sollte man sich denn unnötig Konkurrenz heranzüchten. Ist doch logisch, dass die Steuerberater da nicht mitmachen, wenn ihre Lohnknechte auf einmal meinen sich selbstständig zu machen und auch etwas vom großen Kuchen abhaben wollen.

Die Finanzverwaltung hat mittlerweile doch auch erkannt, dass sie keinen akademischen Grad mehr verleihen darf für den Studiengang im gehobenen Dienst um die Fluktuation in die steuerberatenden Berufe zu verhindern.

Wieso sollte der Steuerberaterverband nicht das gleiche machen.

Gruß
Sven
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Ort: Hessen
"Saxoflyer" schrieb
...
Die Finanzverwaltung hat mittlerweile doch auch erkannt, dass sie keinen akademischen Grad mehr verleihen darf für den Studiengang im gehobenen Dienst, um die Fluktuation in die steuerberatenden Berufe zu verhindern. ...


Interessant - der Dipl. FinW ist also abgeschafft? Nur, weshalb?
Das berechtigte Tragen desselben war nie die Voraussetzung für die Selbständigkeit als StB, sondern eine Mindestdienstdauer und -qualität in ganz bestimmten Fachgebieten der Finanzverwaltung. So sind Beamte mit ihren Klagen gescheitert, die sich zwar lange genug im gehobenen Dienst befanden, aber da vorwiegend mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben betraut waren.

Eine andere Seite der Medaille ist die scheinbare Attraktivität eines Marktes - von Dir als "großem Kuchen" bezeichnet - der ja mittlerweile auch durch die Leute gesättigt ist, denen sich die Beratungsgesellschaften entledigt haben. Für mich wäre das Ausfüllen der Anlagen KAP und R für ein paar Rentner keine erfüllende Alternative bspw. zur Tätigkeit in der Betriebsprüfung. Aber jeder wie er´s mag.

Zitat
Wieso sollte der Steuerberaterverband nicht das Gleiche machen.


Verbände und Kammern vertreten offiziell die Interessen ihrer Mitglieder bzw. das, was sie dafür halten. Aber für die dort angestellten Personen ist das natürlich auch eine Frage der persönlichen Daseinsberechtigung, daher sind Interessenskonflikte nicht immer völlig auszuschließen ...

Peter
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Beiträge: 53
Zitat
Interessant - der Dipl. FinW ist also abgeschafft? Nur, weshalb?

bislang nur in Niedersachsen, dort wird jetzt der Titel Dipl.-Finanzwirt (Steuerakademie) verliehen. Also kein Diplom, dass den theoretischen Teil zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung berechtigt (§ 36 StBerG).

Die Begründung liegt darin, dass die Schule des mittleren Dienstes und des gehobenen Dienstes zusammengelegt wurden und der mittlere Dienst nicht an einer Fachhochschule unterrichtet werden kann. Deshalb musste das Kind einen anderen Namen haben und daher wurde die Steuerakademie in Nds. gegründet. In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es zwar, dass die Anforderungen des § 36 StBerG weiterhin erfüllt werden (was die Theorie betrifft), dies ist jedoch nicht aus dem Gesetz zu ersehen was auch von der Gewerkschaft bemängelt wird.
Andere Bundesländer werden vermutlich nachziehen und die beiden Schulen zusammenlegen, da die Verwaltungskosten der beiden Schulen nicht zu unterschätzen sind.

Zitat
So sind Beamte mit ihren Klagen gescheitert, die sich zwar lange genug im gehobenen Dienst befanden, aber da vorwiegend mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben betraut waren.

... und das vollkommen zu Recht. Wenn jemand Jahre lang im Arbeitnehmerbereich, in der Kasse, Bewertung oder Vollstreckung sitzt hat er nichts mehr mit Steuerrecht zu tun gehabt und kann nicht mit dem Alpha-Bereich (100er Steuernummern), Rechtsbehelfsstelle, Kö oder Betriebsprüfung verglichen werden.

Zitat
Eine andere Seite der Medaille ist die scheinbare Attraktivität eines Marktes - von Dir als "großem Kuchen" bezeichnet - der ja mittlerweile auch durch die Leute gesättigt ist, denen sich die Beratungsgesellschaften entledigt haben.

attraktiv ist dieser Markt schon lange nicht mehr. Der große Kuchen wird in immer kleinere Stücke geschnitten. Bei den Banken sind Steuerberater schon lange nicht mehr in den oberen Kategorien der Kreditwürdigkeit zu finden.

Gruß
Sven
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"Saxoflyer" schrieb
... In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es zwar, dass die Anforderungen des § 36 StBerG weiterhin erfüllt werden (was die Theorie betrifft), dies ist jedoch nicht aus dem Gesetz zu ersehen, was auch von der Gewerkschaft bemängelt wird.


Nach meinen Erfahrungen werden solche Probleme entweder gleich auf dem Verordnungswege geregelt, oder eben nach der ersten Klage eines Betroffenen. Das wird dann allerdings noch Jahre dauern.

Zitat
Andere Bundesländer werden vermutlich nachziehen und die beiden Schulen zusammenlegen, da die Verwaltungskosten der beiden Schulen nicht zu unterschätzen sind.


Es macht möglicherweise auch Sinn, derartige Schulen über Ländergrenzen hinweg zu fusionieren. Denn nicht nur Berlin, Bremen, Hamburg und das Saarland dürften kaum eine eigene auslasten ...

Zitat
Zitat
So sind Beamte mit ihren Klagen gescheitert, die sich zwar lange genug im gehobenen Dienst befanden, aber da vorwiegend mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben betraut waren.

... und das vollkommen zu Recht. Wenn jemand Jahre lang im Arbeitnehmerbereich, in der Kasse, Bewertung oder Vollstreckung sitzt hat er nichts mehr mit Steuerrecht zu tun gehabt und kann nicht mit dem Alpha-Bereich (100er Steuernummern), Rechtsbehelfsstelle, Kö oder Betriebsprüfung verglichen werden.


Ganz meine Meinung. Ich wollte nur damit sagen, daß der Dipl.-FinW für sich gesehen noch lange kein Aufzug zur Prüfungszulassung ist, so daß er auch nicht abgeschafft werden muß, weil er als Anreiz zum Ausscheiden direkt den Personalbestand gefährden würde. Zur speziell fachlichen Qualität (Veranlagung und nicht Kasse) hast Du Dich ja schon geäußert, dazu kamen (wenigstens in der Vergangenheit) mindestens noch 15 Dienstjahre in diesen Bereichen hinzu, bei denen man akribisch die Krankentage herausrechnet.

Zitat
Bei den Banken sind Steuerberater schon lange nicht mehr in den oberen Kategorien der Kreditwürdigkeit zu finden.


Der Markt ist definitiv aufgeteilt und tendenziell im Schrumpfen begriffen. So hat man vielleicht noch beim Eintritt in eine bestehende Kanzlei eine Chance, falls deren Mandantenstamm gut gemischt ist - als Neueinsteiger aber bestimmt nicht mehr. Und das gilt dann natürlich für freischaffende Buchhalter genauso.

Peter
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Hier ein recht ordentlicher Link zu meiner Ursprungsfrage.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/153737.html
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Financial Times Deutschland:

Zitat
Hintergrund ist, dass ein Buchhalter als Selbstständiger nicht das tun darf, was zuvor als Angestellter sein täglich Brot war. Weder erlaubt ihm das Gesetz, für Kunden einen Kontenplan einzurichten, noch für sie eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Das dürfen in Deutschland nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte.


Das kann man so pauschal nicht unterschreiben. Es gibt eine ganze Reihe Leute, die mit einem allgemeinen kaufmännischen Abschluß in eine Buchhaltung kommen und deren Aufgabe es dort ist, bestimmte Kunden zur Zahlung zu bewegen oder bestimmte Lieferanten auch ohne Geld wenigstens zeitweise bei Laune zu halten. Diese Leute erhalten die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und sind in ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschätzen, auch ist der Job alles andere als einfach. Dafür muß man aber nicht die Definition der Steuern kennen oder das Formular UStVA im Leben schon einmal gesehen haben. Wenn man also von Kreditoren- oder Debitorenbuchhaltern den Nachweis verlangt, daß sie sich erfolgreich mit dem UStG auseinandergesetzt haben, so ist dagegen nichts einzuwenden.

Mit seinen bisherigen Einlassungen zum Thema führt ein Herr Pinne dagegen, der diese Qualifikation sogar den Steuerfachwirten abspricht (eine Qualifikation vergleichbar dem Meisterabschluß, deren Prüfung von den Steuerberaterkammern abgenommen wird), obwohl sich kein einziger Steuerfachangestellter (Geselle) ohne diese Kenntnisse auch nur einen Monat in einer Kanzlei halten kann, seine persönliche Eigenschaft als "Sachverständiger" ad absurdum und schadet mithin auch dem Ruf des von ihm vertretenen Steuerberaterverbandes. Derartige Falschinformationen disqualifizieren diesen als reines Lobbyistenunternehmen, dessen Expertisen man unter dem Aspekt der vordergründigen Eigennützigkeit und Parteilichkeit mit großer Vorsicht
genießen sollte.

Peter


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