Hallo,
also folgendes Problem:
Jemand hat zwei Firmen:
Eine GbR produziert und vertreibt, dort ist u.a. irgendjemand auf Steuerkarte angestellt.
Eine GmbH ohne Betriebsstätte kauft Waren und Dienstleistungen bei der GbR, dort wäre dieser irgendjemand gerne zusätzlich auf 400 EUR Basis angestellt.
Dazu die Frage:
Geht das überhaupt und wenn ja, welche Schlagworte könntet ihr mir empfehlen um der Lösung näher zu kommen?
Forum
Minijob bei GmbH ohne Betriebsstätte möglich?
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#1 28.07.2007 10:37 Uhr
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#2 28.07.2007 11:32 Uhr
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Hi,
grundsätzlich gibt es mE nach keine Einwendungen dagegen, einen Minijob bei einer GmbH ohne Betriebsstätte zu haben. Das Fehlen einer Betriebsstätte ist kein Hinderungsgtrund für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis. Sozialrechtlich werden aber mehrere Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet (§8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV, wenn ich nicht irre, bin kein Sozialrechtler). Wenn dieselbe Person neben dem Minijob noch ein anderes Arbeitsverhältnis hat, dann greifen die Vereinfachungen der geringfügigen Beschäftigung also nicht mehr. Steuerrechtlich wird der Minijob den Einkünften aus nichtselbsatändiger Tätigkeit zugerechnet. |
#3 25.08.2007 11:54 Uhr
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Die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse greift, wenn diese mit demselben Arbeitgeber bestehen. Die Idee, sich bei ein und derselben Firma als Sekretärin auf Steuerkarte und als Buchhalterin auf 400 Euro-Basis anstellen zu lassen, funktioniert also nicht.
Im konkreten Fall geht es aber um unterschiedliche Arbeitgeber. Da wäre nur zu beachten, daß die Summe aller neben dem Hauptarbeitsverhältnis ausgeübten Nebenjobs nicht die 400 Euro überschreiten darf. Bspw. haben Putzteufel in der Regel mehrere Stellen und glänzen in dieser Beziehung nicht immer mit Ehrlichkeit. Man sollte sich daher nicht wundern, wenn die Knappschaft irgendwann mal mit der "frohen Botschaft" aufwartet. In der Regel ist der Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt dann längst nicht mehr im Betrieb ... Peter |
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