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Kostenweiterbelastungen bei europäischen Töchtern

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Mitglied
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 2
Hi All,

wenn ich einer EU-Tochtergesellschaft beispielsweise Reisekosten in Rechnung stelle, die ein Consultant über uns belegmäßig abgerechnet und ausgezahlt bekommen hat, stelle ich diese dann generell USt-frei aus oder geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über? Wie sieht das mit anteiligem Lohn aus? Oder bei der Weiterbelastung eines Notebooks, das dann in das Anlagevermögen der Tochtergesellschaft übergeht?

Wie würde das mit einer Tochter mit Sitz im Drittland aussehen?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
A. Reich
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Der Sachverhalt mit den Reisekosten ist hinsichtlich der erbrachten Leistungen und der zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen zu dünn, um ihn beurteilen zu können.

Was das Notebook angeht, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) durch die Tochtergesellschaft vor, den diese im Mitgliedstaat der Beendigung der Beförderung oder Versendung zu versteuern hat. Die deutsche Mutter führt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) aus.

Sitzt die Tochter im Drittland, ist die Lieferung der deutschen Mutter ebenfalls steuerfrei (allerdings nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG). Bei der Einfuhr ins Drittland wird Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sein. Die Erwerbsbesteuerung entfällt in diesem Fall natürlich.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 2
Danke Gustav!

Kannst Du mir zu dieser Art Konstellationen der Leistungs- bzw Lieferungsweiterbelastung gute Lektüre vorschlagen? Ich bin umsatzsteuerlich eher in den Sachverhalten der Reihengeschäfte zuhause und meine gesamte Lektüre (inkl. Lippross "Umsatzsteuer") behandelt dieses Thema nicht so, wie ich es mir wünschen würde.

Gruß
Alex
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Tut mir leid, bei Literatur kann ich Dir auch nicht weiterhelfen. :( Habe mal schnell bei Amazon geschaut, aber dort auch nur ein österreichisches Werk zur Umsatzsteuer im Konzern gefunden. Vielleicht solltest Du mal etwas intensiver googeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dazu es nichts aus DE geben soll.

Gruß
Gustav


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