Hallo,
ich hab da ne Frage:
Meine Frau ist selbständig mit einem Buchführungsbüro. Nun hat sie das Problem, dass eine Tankstelle den von dort bezogenen Kraftstoff aus Pflanzenöl mit 19% MWSt. berechnet, ihrer Meinung nach müssten es 7% sein.
Kennt jemand den wahren Steuersatz?
Danke
Dino
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Mehrwertsteuer bei Pflanzenöl als Treibstoff
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#1 07.05.2007 09:52 Uhr
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#2 07.05.2007 10:32 Uhr
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Hi,
Biosprit ist schon immer teuer, nicht nur in der Herstellung oder in der dadurch verursachten Verknappung von Nahrungsmitteln, sondern eben auch bei der Umsatzsteuer. Das Zeug steht jedenfalls nicht in §12 UStG und auch nicht in der Anlage zu §12 Abs. 2 UStG, und dann hat die Tankstelle wohl doch recht. Ach ja, zu der Frage... http://www.bwl-bote.de/20061222.htm |
#3 07.05.2007 14:24 Uhr
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Hallo und danke für die Antwort.....
kurioserweise hab ich auch das hier heute erhalten: http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?steu81.htm Dort wird dieser Praxis auf der einen Seite widersprochen, auf der anderen zugestimmt, da es einen Unterschied zwischen Neu - Öl (=7%) und recycelt, also Frittenfett etc (=19%) gibt. Dann wäre wohl zu klären, was der Tankwart da reinschüttet. Macht der sich nicht sogar strafbar, wenn er Waren, die er im Grunde zu 7% verkaufen muss, mit 19% vertickert? Dino |
#4 07.05.2007 15:27 Uhr
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Hmmm... schwierige sache das... Strafbarkeit wäre höchstens wegen §§39 ff AO möglich, aber das setzt ja stets Steuerverkürzung voraus. Hier würde aber ein zu hoher Steuersatz verrechnet, und das ist niemals strafbar. Der hier anwendbare Absatz der Anlage zu §12 Abs. 2 UstG hat folgenden Wortlaut:
Man müßte ggfs. die Zolltarifnummer überprüfen, ob die eine derer ist, die hier vorkommen - beispielslweise 1507 bis 1515. Wenn wirklich ein eßbares Produkt (!) als Treibstoff dient (meine Meinung: eine widerwärtige Perversion), dann wäre das in der Tat ein Fall zu 7% USt. |
#5 08.05.2007 11:21 Uhr
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Also die Rechtslage ist folgende: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nummer 26 der Anlage 2 zum UStG unterliegt die Lieferung genießbarer pflanzlicher Öle dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die Betonung liegt dabei auf „genießbar“. Auf den Verwendungszweck des Öls kommt es nicht an. Ist das Öl im Zeitpunkt der Abgabe auf irgendeine Weise verunreinigt und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet, scheidet der ermäßigte Satz aus.
Auf Biodiesel als Mischung aus Öl und Dieselkraftstoff werden daher 19 % fällig. Reines Pflanzenöl (z.B. Rapsöl) unterliegt grundsätzlich dem 7-Prozenter. Bei Tankstellen kann man allerdings davon ausgehen, dass das Öl ungewollt verunreinigt wird. Nach einer gewissen Benutzungsdauer dürften die Tanks und Zapfsäulen bakteriell so verdreckt sein, dass das Öl keine Lebensmittelzulassung mehr erhalten würde. Das gilt sowieso, wenn mit der Zapfpistole auch mineralischer Kraftstoff abgegeben wird. Ergo: 19 %. |
#6 28.05.2007 16:18 Uhr
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QM-Dino,
meine Empfehlungen an die Frau Gemahlin. Vielleicht hilft ihr das hier weiter: BMF-Schreiben vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 - hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_372/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/097,templateId=raw,property=publicationFile.pdf speziell die Seiten 52 ff bzw. Rnr. 95, Nr. 4: "Hierzu [zu den Ölen und Fetten zu ermäßigtem Steuersatz] gehört auch raffiniertes Rapsöl (aus Pos. 1514), und zwar auch dann, wenn das Produkt als Kraftstoff verwendet wird, nicht jedoch eine Mischung aus Rapsöl und Dieselkraftstoff." Übrigens ist die Webseite des BMF eine gute Fundquelle für minsterielle Veröffentlichungen, von daher den Lesern des Forum besonders zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Rapsöl, je hochwertiger desto besser, als Treibstoff für (modifizierte) Dieselmotoren, vor allem bei Traktoren, eingesetzt werden kann, und, zunehmend auch wird. Das liegt daran, dass Dieseltreibstoff, dank der steuerlichen Belastung aus Mineralölsteuer und Umsatzsteuer, inzwischen teuerer ist, als das heimische, nebenbei noch subventionierte, Rapsöl. (1 l Diesel etwa 1,10 - 1,15 EUR; 1 l Rapsöl ca. 0,95 - 0,90 EUR) Wenn irgendwo ein Skandal gesehen werden soll, dann doch da, wo einer ist: Nachdem Lebensmittel dank GATT und WTO nicht mehr im bisherigen Umfang bezuschusst werden dürfen, werden eben sog. nachwachsende Rohstoffe (Nawaro im Fachjargon) gefördert. Das ganze Subventionsunwesen in ein grünes Mäntelchen gehüllt, und alle sind zufrieden. Zwei wesentliche Vorteile hat Rapsöl gegenüber Diesetreibstoff unstreitig: Rapsöl verschmutzt das Trinkwasser nicht. Rapsöl ist kein Gefahrgut. Damit möchte ich die Interessierten zu weiteren Internet-Recherchen veanlassen. |
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