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Frage zur Unternehmensübertragung

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Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 5
Hallo ich habe folgendes Problem,

der bisherige Geschäftsführer (A) eine Einzelunternehmung möchte sein Unternehmen auf seine Ehefrau (B) übertragen. Dafür soll er eine monatliche Rente v.H.v. 25% des Vorjahrsumsatzes erhalten. Weiterhin bleibt A mit 50 % am Unternehmen beteiligt, hat aber keine Geschäftsführerrechte mehr. Wie kann man diesen Sachverhalt rechtlich gewährleisten? Ist eine Umwandlung in eine PersG oder KapG nötig? Oder kann man die Form der stillen Beteiligung wählen?
Danke für eure Antworten.

Gruß
Trixi
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

wenn A der GF einer Einzelunternehmung war, dann war er offensichtlich ein e.K. Überträgt der die Unternehmung an seine Frau, so wird diese zu einer e.Kfr; seine künftige Rolle hat maßgeblich damit zu tun, ob er noch Vollhafter ist oder nicht. Soll A keine GF-Befugnis mehr haben, könnte er sich nicht als oHK-Ges an der Sache beteiligen. Es bleibt also zunächst die KG. Ein bißchen fraglich ist dabei aber, was man denn genau unter "mit 50% beteiligt" verstehen will, denn Kommanditkapital ist nicht als Quote, sondern als Betrag definiert. Änderungen der Bemessungsgrundlage würden dann jeweils Änderungen der Einlage bedingen, eine umständliche und nicht sehr übliche Konstruktion. Es shceint, daß man das etwas genauer definieren muß, wasman hier eigentlich will. Gleiches würde auch für das GmbH-Kapital gelten, zumal bisher dafür stets notarielle Verträge erforderlich sind (das ändert sich aber in 2008, http://www.bwl-bote.de/20070524.htm). Die Ltd. wäre aber schon jetzt eine wesentlich flexiblere Gestaltungsform, die zudem ohne Mindestkapital auskommt. Eine StG kann eine typische oder eine atypische StG sein. Da es bei der StG keine Vorgaben hinsichtlich Höhe oder Einzelheiten der vertraglichen Gestaltung gibt, wäre das vermutlich am flexibelsten. Es könnte dann eine Art von Mezzanine-Finanzierung entstehen. Maßgeblich für die bilanzielle Einordnung (EK oder FK) ist hier u.a. die Rangrücktrittsvereinbarung, Teilnahme oder Nichtteilnahme am Verlust usw.
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 5
Danke für deine Antwort.
A und B sind verheiratet. A überschreibt aus gesundheitlichen Gründen die Geschäftsführung an B. Die 50% sind so gemeint, daß durch die Ehe (ohne Ehevertrag) A zu 50% an der Gesellschaft beteiligt ist. Bis jetzt war B bei A angestellt. A möchte sozusagen für die Übertragung der Geschäftsleitung die angesprochene Rente erhalten. Die Frage ist wie dies am besten handelsrechtlich und steuerlich zu bewältigen ist. Zudem besteht das Problem, daß es hohe stille Reserven im Unternehmen gibt, die aber nicht gehoben werden sollen.
Die Wahrscheinlichkeit für Verluste im Unternehmen ist sehr gering.
B möchte die alleinige Entscheigungsbefugnis als Geschäftsführerin haben, A soll weiterhin seine Anteile am Unternehmen behalten d.h. wenn das Unternehmen mal veräußert werden sollte, so stehen dem A weiterhin 50% des Erlöses zu.


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