Hallo,

ich habe ein Verständnisproblem beim Einfachen Schadensersatz (für den Mangelfolgeschaden) (ist dieser überhaupt gesetzlich geregelt u. wo?)
und beim Ersatz für vergebliche Aufwendungen § 284 BGB.

Ist das das gleiche? Was sind die Unterschiede?

Vielen Dank im Voraus.