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Umsatzsteuererstattung im Folgejahr

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Autor Beitrag
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Registriert: May 2007
Beiträge: 2
Hallo,
weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Umsatzsteuererstattung für Zahlungen aus 12/2006, die in 01/2007 gezahlt wurde, trotzdem mit in das Geschäftsjahr 2006 hineinzunehmen? Ich hatte in 2006 erhebliche Anschaffungen, für die dann die Umsatzsteuer erstattet wurde.
Es ist zwar theoretisch insgesamt neutral, aber nicht wirklich für mich, da mir der "Verlust" in 2006 nichts nutzt, der "Gewinn" in 2007 aber eher schadet.
Ich bin EÜ-Rechner...

Vielen Dank!
Stefan Helbing
Mitglied
Registriert: Aug 2006
Beiträge: 53
Da bei einem 4-3-er das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG) gil,t gibt es keine Möglichkeit den Gewinn zu verschieben. Einzige unwirtschaftliche Lösung wäre ein Wechsel der Gewinnermittlungsart, so dass man eine Bilanz erstellt.
Insofern hätte man sich den Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorher überlegen müssen; aber man lernt ja bekanntlich nie aus.

Gruß
Sven
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 2
Hallo Sven,
danke für die schnelle Antwort!
Ich hatte das schon befürchtet.
Allerdings hatte ich keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung - es waren ja Lieferungen, die ich bekommen habe und bei denen ich die Vorsteuer abziehen konnte. Und beides ist im Dezember abgelaufen, aber die Umsatzsteuer-Erstattung kam natürlich erst Mitte Januar des Folgejahres.
Ciao
Stefan


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