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Umsatzsteuerberechnung auf Versandkosten

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Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 5
Hallo!

Ich suche Hilfe bezüglich der Umsatzsteuerberechnung von Versandkosten.
Ich habe leider hierzu nichts genaues finden können.

Ich bearbeite gerade für jemanden ein Internet-Shop-Modul.

In dem Ausgangsmodell wird für die Versandkosten gar keine USt berechnet, was ja so nicht richtig ist.

Mir geht es um folgende Fragen:

1.
Wie berechne ich die USt der Versandkosten, wenn verschiedene Steuersätze auf den Positionen der Lieferung/Rechnung vorliegen?


Ich hab hierzu irgendwas gelesen mit:

Steuersatz für den Versand=((Bruttosumme/Nettosumme)-1)*100

Das würde dann bedeuten, dass es nach dem Verhältnis der Nettobeträge der Posten auf der Rechnung geht.


2.
Es ist nun so, dass es auch versandkostenfreie Artikel in dem Shop geben soll.
Wenn allerdings mehrere Artikel gemischt (versandkostenfreie und andere) auf der Rechnung vorkommen, so soll auch Versand berechnet werden.

Angenommen eine der Positionen auf der Rechnung ist versandkostenfrei mit USt-Satz 7% und alle anderen versandkostenpflichtig mit USt-Satz 19%.

Muss / Kann ich dann den eigentlich versandkostenfreien Artikel oben bei der Berechnung (Bruttosumme, Nettosumme) weglassen, da für ihn ja gerade die Versandkosten nicht als Nebenleistung anfallen?

Wenn ich den Artikel bei der Berechnung weglassen kann:

Muss / Sollte ich dann den Artikel auf der Rechnung als versandkostenfrei kennzeichnen?

Für fachmännische Hilfe wäre ich sehr dankbar!

lkseena
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Ikseena,

eine verbindliche Lösung für Deine Probleme gibt es wohl nicht. Die Versandkosten kann man am praktikabelsten z.B. entweder nach der Anzahl der versandten Teile oder den Kaufpreisen aufteilen. Wichtig ist, dass es nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung kommt.

Wählst Du den Weg über die Kaufpreise und ist die Versandkostenpauschale im Shop ein Bruttobetrag (was wohl regelmäßig der Fall ist), müsstest Du die Versandkosten m.E. auch im Verhältnis der Bruttopreise für die Waren aufteilen und die Steuer dann ganz normal rausrechnen. Netto und Brutto wäre Äpfel mit Birnen vergleichen.

Die versandkostenfreien Teile kannst Du bei der Aufteilung meiner Meinung nach außen vor lassen. Eine Kennzeichnung der Kostenfreiheit in der Rechnung ist nicht notwendig, Zumindest schreibt das Umsatzsteuergesetz keine entsprechende Angabe in der Rechnung vor. Für den Empfänger wäre diese Information aber vielleicht ganz hilfreich.

Da die Versandkosten zum Entgelt gehören, greift § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG: Die Versandkosten müssen in der Rechnung netto und nach Steuersätzen aufgeschlüsselt werden, der jeweils darauf entfallende Steuerbetrag ist anzugeben. Das kann in einer Summe mit den Zahlen für die Ware geschehen.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 5
Danke für die Antwort!

Leider verstehe ich noch nicht ganz die letzten Aussagen:

Angenommen ich habe 2 Artikel einen zu 7% und einen zu 19% Ust und 5 Euro Versandkosten (brutto).


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1.)
Frage zur Berechnung:

Möglichkeit a):

Ich würde nun die ganze Sache so aufteilen

1*x*1.07+1*x*1.19=5, d.h. ich teile den Nettowert der Versandkosten 1:1 (also im Verhältnis der Warenanzahlen) auf.

Somit komme ich auf:

5/2.26=x und damit auf Nettoversandkosten von:

2 mal 2.212 Euro.

und damit auf:

netto 2.21 +7% => brutto 2.37
netto 2.21 + 19% => brutto 2.63


Möglichkeit b):

Man teilt einfach die brutto Versandkosten 1:1 (im Verhältnis der Warenanzahlen) auf:

2,50 inkl. 7% USt, 2,50 inkl. 19% USt

Damit kommt man nun auf:

brutto 2,50 USt 7% => netto 2,34
brutto 2,50 USt 19% => netto 2,10


Welche von beiden Möglichkeiten kann und welche sollte man verwenden?
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2)
Frage zur Rechnungsstellung:


Gebe ich das einfach so an
(Falls Möglichkeit a ungünstig ist, dann mal von den Zahlen abgesehen)

-----------------------------------------------------------
Versandkosten netto 4,42 + USt 0,58 => brutto 5,00
-----------------------------------------------------------
,

oder muss ich angeben (also haarklein aufgeschlüsselt)

-----------------------------------------------------------------------------
Versandkosten zu 7%Ust netto 2.21 + USt 0.16 => brutto 2.37
Versandkosten zu 19%Ust netto 2.21 + USt 0.42 => brutto 2.63
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?
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Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Aufteilung im Verhältnis der Verkaufspreise:

Angenommen, Du versendest Artikel (7%) mit Brutto-Verkaufspreis 40 € und Artikel (19 %) mit Brutto-Verkaufspreis 60 €. Versandkostenpauschale 5 € (brutto).

Versandkosten 7%: 5 € * 40/100 = 2 €

Versandkosten 19 %: 5 € * 60/100 = 3 €


Aufteilung nach Anzahl:

Angenommen, diese Lieferung setzt sich aus 15 Artikeln zu 7 % und 5 Artikeln zu 19 % zusammen:

Versandkosten 7%: 5 € * 15/20 = 3,75 €

Versandkosten 19 %: 5 € * 5/20 = 1,25 €


Die Steuer muss noch jeweils mit 1,07 bzw. 1,19 herausgerechnet werden.

M.E. „kann“ man beide Möglichkeiten verwenden, ein „soll“ oder „muss“ gibt es nicht. Der Unternehmer hat hier alle Freiheiten. Verschiebungen zu Gunsten oder zu Ungunsten wird es immer geben, die sich über die Zeit wohl aber ausgleichen. Vielleicht kann die leichtere Programmierbarkeit den Ausschlag geben.


Für die Versandkosten gelten die allgemeinen Regeln für die Angabe des Entgelts in einer Rechnung: Sie müssen netto mit zutreffendem Steuersatz und Steuerbetrag (also „haarklein aufgeschlüsselt“) angegeben werden.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 5
Vielen Dank für die Antworten!


Jetzt sind meine Fragen zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet.


lkseena
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Die Probleme klingen zwar ähnlich wie bei der Versandkosten. Dennoch würde ich bei den Aufschlägen eine Aufteilung im Verhältnis der Verkaufspreise gefühlsmäßig vorziehen, da der Aufschlag das Nichterreichen eines Mindestbestellwerts (d.h. Mindestkaufpreises) „bestrafen“ soll.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Achso, habe ich ganz vergessen: Ob ein Artikel mit Versandkosten belastet ist oder nicht, spielt bei den Mindermengenaufschlägen natürlich keine Rolle. D.h. auch Artikel ohne Versandkosten müssen in die Verteilungsberechnung einbezogen werden.

Die Aufschläge sollten auch vor der Aufteilung der Versandkosten betrachtet werden, da sie als zusätzliche Gegenleistung die Kaufpreise direkt beeinflussen. Anders als der Versand sind sie keine Nebenleistung.
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 5
Also werde ich dann den Mindermengenaufschlag wieder einzeln je nach USt aufschlüsseln müssen.

Es reicht aber sicher, wenn ich die Aufschläge unten (also zwischen den Posten der Rechnung und den Versandkosten) mit aufführe, oder sollte ich sie direkt mit auf die Artikelpreise rechnen?
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Da der Mindermengenaufschlag Entgeltcharakter besitzt, müsste er - will man es ganz korrekt machen - auf den Artikelpreis aufgeschlagen werden.
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 5
Danke für die fachmännischen Auskünfte!

Da es sich um einen enormen Aufwand handelt nun den Mindermengenaufschlag auf jeden Artikel aufzuschlagen, werde ich ihn wohl (so weit, wie ich das im Moment überblicke) doch nur unten aufführen. Dann ist es zwar nicht ganz korrekt, wie du sagst, aber es ist auch nicht so einfach nem Kunden (voraussichtlich meistens Endverbraucher) klar zu machen, dass der Einzelartikelpreis nun steigt und warum wieviel usw.

Viel Spaß weiterhin hier im Forum!

Sehr dankbarer Gruß

lkseena


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