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Privatentnahme

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Mitglied
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 7
Hallo,

was und wieviel kann man für die Privatentnahme alles ansetzen (bei einer Einzelunternehmung)?

Wie ist es mit der Versteuerung? Ist es ein vorweggenommener Gewinn?

Vielen Dank.

Gruß

Markus
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

die Frage könnte ganze Bände füllen (und tut dies angesichts des Umfanges des deutschen Steuerrechts wohl tatsächlich); das in einer Forenmessage konsistent zu beantworten, ist kaum möglich. Aber grundsätzlich: entnehmen kannst Du, was Duwillst. Es gibt keine Obergrenzen für die Entnahme, nur welche dafür, was Du steuerlich als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht ansetzen darfst, §12 EStG. Daß zu große Entnahmen, die als solche gebucht werden, den Betrieb gefährden können, ist kein steuerliches-, sondern ein Managementproblem.
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Mit Steuern haben die Privatentnahmen nix zu tun die werden nur für die Kapitalentwicklung gebucht.
Du hast am Ende ein Betriebsergebnis vor Steuern, darauf zahlst Du die Betriebssteuern. Das Ergebnis nach Steuern ist dann Dein Einkommen, darauf zahlst du die Einkommenssteuer. Erst von diesem Rest gehen die Privatentnahmen ab (Tilgungen, Kassenentnahme oder Überweisung auf das private Konto, PKW-Nutzung, private Telefonnutzung, Vorsorgeaufwendungen und Versicherungen KV, LV, etc., private Miete bzw. Finanzierungskosten Eigenheim sowie die üblichen Lebenshaltungskosten...).

Oder meinst Du Pauschbeträge für Eigenverbrauch (Sachentnahmen?)


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