Ich hänge mal wieder bei 2 Fragen.
Frage 1
M hat von V eine Wohnung gemietet.
Bei Reperaturen Verletzt V M.
Hat M Ansprüche auf Ersatz der Heilungskosten aus Vertag?
Ich habe ja gesagt da zwischen M+V ein Schuldverhältnis gemäß § 311 Nr1 besteht und damt eine Pflicht nach § 241 II BGB entstanden ist.
entsteht durch ein Mietvertrag ein Schuldverhältnis?
ist das Richtig ?
Frage 2
K entdeckt im Schaufenster von V ein Hemd für 35 €. Die Auszubildende A bestätigt den Preis, es kommt zum Kauf.
Dabei kommt V dazu und sagt: "Hemd kosten 40 € mehr.
Kann V die Rückgabe des Hemdes verlangen ?
Ich habe wieder ja gesagt aufgrund
§ 119 2. Alternative BGB Erklärungsirrtum
Ist das Richtig??
Forum
Frage zu Privatrecht
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#1 12.01.2007 14:03 Uhr
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#2 12.01.2007 14:32 Uhr
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Hallo.
Also die Pflicht zum Ersatz der Kosten wird sich nicht aus dem Mietrecht ergeben ;-) Eher käme sber (auch) das Zivilrecht in Frage Beim zweiten Punkt könnte man noch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbwerb verweisen. Aber: IANAL |
#3 12.01.2007 18:19 Uhr
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Fall 1
Käme denn die §§ 823 ff infrage bei der Verletzung. Oder ist es Privatrechtlich ausgeschlossen das der V die Heilungskosten übernimmt. Fall 2 Und beim Hemd kauf könnten der § 313 einen Rollespielen |
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