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Frage zu Privatrecht

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Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 23
Ort: Bad Schwartau
Ich hänge mal wieder bei 2 Fragen.

Frage 1

M hat von V eine Wohnung gemietet.
Bei Reperaturen Verletzt V M.
Hat M Ansprüche auf Ersatz der Heilungskosten aus Vertag?

Ich habe ja gesagt da zwischen M+V ein Schuldverhältnis gemäß § 311 Nr1 besteht und damt eine Pflicht nach § 241 II BGB entstanden ist.

entsteht durch ein Mietvertrag ein Schuldverhältnis?
ist das Richtig ?

Frage 2

K entdeckt im Schaufenster von V ein Hemd für 35 €. Die Auszubildende A bestätigt den Preis, es kommt zum Kauf.
Dabei kommt V dazu und sagt: "Hemd kosten 40 € mehr.

Kann V die Rückgabe des Hemdes verlangen ?

Ich habe wieder ja gesagt aufgrund
§ 119 2. Alternative BGB Erklärungsirrtum

Ist das Richtig??
Mitglied
Registriert: May 2006
Beiträge: 89
Hallo.

Also die Pflicht zum Ersatz der Kosten wird sich nicht aus dem Mietrecht ergeben ;-) Eher käme sber (auch) das Zivilrecht in Frage

Beim zweiten Punkt könnte man noch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbwerb verweisen.

Aber: IANAL
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 23
Ort: Bad Schwartau
Fall 1

Käme denn die §§ 823 ff infrage bei der Verletzung.
Oder ist es Privatrechtlich ausgeschlossen das der V die Heilungskosten übernimmt.

Fall 2

Und beim Hemd kauf könnten der § 313 einen Rollespielen


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