Könnt ihr das mal bitte checken oder fällt euch sogar noch ein wichtiger Punkt ein ???

Vor- und Nachteile (z.B. aus Zeit- und Kostengesichtspunkten), die sich aus der Vorgehensweise des Eigentumsvorbehalts oder Anspruch auf Zahlung ergeben:
Vorteile bei Vorgehensweise aus dem Eigentumsvorbehalt:
• längere Verjährungszeit als bei der Vorgehensweise aus dem Anspruch auf Zahlung
• Schnellere Möglichkeit an die Forderung zu kommen, falls die Sache noch im Besitz des Schuldners ist. Hier kann nämlich der Gerichtsvollzieher das Herausgeben der Sache verlangen.

Nachteile bei Vorgehensweise aus dem Eigentumsvorbehalt:
• Schuldner könnte die Sache schon an einen Dritten verkauft haben und das Geld ist nicht mehr auffindbar.
• Die Sachen, die der Schuldner gekauft hat, sind schon gebraucht worden. Somit hat sie für den Gläubiger keinen Wert mehr, da er sie nicht mehr verkaufen kann.

Vorteile bei Vorgehensweise aus dem Anspruch auf Zahlung:
• Falls vollstreckbarer Titel erworben wurde, hat man mehrere Möglichkeiten, um die Forderung ersetzt zu bekommen. Z.B. Es kann in das bewegliche und unbewegliche Vermögen eingegriffen werden, sofern es dem Schuldner nicht als Erwerbsgrundlage dient.

Nachteile bei Vorgehensweise aus dem Anspruch auf Zahlung:

• Diese Möglichkeit dauert länger als der Eigentumsvorbehalt. Vor allem wenn der Schuldner den Anspruch bestreitet, muss man über den Klageweg den Anspruch geltend machen. Dies nimmt meist sehr viel Zeit in Anspruch.
• Diese Vorgehensweise ist teurer als der Eigentumsvorbehalt, da es hier oft zur Zwangsversteigerung kommt.