Forum

Proforma-Rechnung

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 5
Ort: Bobritzsch
Hi,

Gibt es den Begriff "Proforma-Rechnung" noch bzw. wird diese Art von Dokument noch so verwendet.
Ich habe gehört, das es den begriff so nicht mehr gibt, sonder soll sich jetzt Warenbegleit-Dokument oder so ähnlich, nenn.
Ist da etwas whres dran, wenn ja wo kann man dies nachlesen?

Vielen Dank

Gruß
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

mein letzter Kenntnisstand ist, daß die Proforma Invoice nicht handels- oder steuerrechtlichen Zwecken (auf europäscher/deutscher Seite) dient, sondern der Genehmigung oder Zulassung der Ware oder des Geschäfts im Zielland, z.B. nach dortigen Beschränkungen, politischen oder rechtlichen Regelungen. Der Begriff der Proforma-Rechnung kann daher eigentlich gar nicht abgeschafft werden, solange es noch unfreie Länder gibt, die gleichwohl importieren. Diese Rechnung ist auch kein warenbegleit-, sondern sozusagen ein "Warenvoraus"-Dokument, weil sie ja der Genehmigung dient, und erst nach der Genehmigung die eigentliche Lieferung in Marsch gesetzt werden sollte.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

die Zollbestimmungen auch freier Länder (zum Beispiel der Bundesrepublik), kennen Freigrenzen, bei deren Unterschreitung Einfuhrumsatzsteuer nicht erhoben wird. Eine "Proforma-Rechnung" ist in diesem Zusammenhang nichts anderes, als eine Wertdeklaration, auf deren Vorlage der Zoll bestehen kann. Sie unterscheidet sich von einer normalen Rechnung dadurch, daß sie den Empfänger nicht zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 2
Ort: Raunheim
Juhu, kann mir jemand verraten wie ich eine solche Proforma Rechnung buchen soll??

Eine Bestandserhöhung findet ja nicht statt. Ebensowenig soll sich eine Verbindlichkeit aufbauen.


Danke schon mal
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

genau das ist der Grund, weshalb eine Proforma-Rechnung (im Handelsrecht) gar nicht gebucht wird. Sie ist zwar dennoch aufbewahrungspflichtig, weil sie zur Verfolgung der Entstehung und Abwicklung der Geschäftsfälle relevant ist, führt aber eben zu keiner Buchung.
Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 2
Ort: Raunheim
Mann, was eine schnelle Antwort. Nur, so logisch diese auch ist. Unser Finanzamt besteht darauf, dass diese Rechnungen "durchgebucht" werden.

Nicht buchen, das ist sicher die übliche, und auch mir bekannte Praxis. Es muß aber auch möglich sein diese, erfolgsneutral, zu buchen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

die Proforma-Rechnung dient ja nur der Abwicklung des Importverfahrens auf Seiten des Abnehmers. Sie kann daher in einer Art Registrierung verbucht werden, wie auch Lieferscheine und Auftragsbestätigungen im System ersichtlich sind. Das wäre eine Buchung, aber was meint das FA mit "Durchbuchung"? Eine Buchung auf Konten ist das nicht - sie erscheint weder im Haupt- noch im Grundbuch! Es ist nur eine Erfassung - und damit, was ich mit der aufbewahrungspflicht oben gemeint habe.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"Müllers_Gretchen" schrieb
...
Unser Finanzamt besteht darauf, dass diese Rechnungen "durchgebucht" werden.
...


Hallo in die Runde,

ausgefallene Wünsche eines einzelnen subalternen Finanzbeamten sind nichts Außergewöhnliches, schon gar nicht in der Gegend. So kann man nicht wissen, ob man es lediglich mit eine neuen Begriffskreation desjenigen zu tun hat oder ob es darum geht, neue, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Aufzeichnungspflichten zu schaffen.

Daher empfiehlt es sich in solchen Fällen, eine genaue Erläuterung zu erbitten (ich vermute mal, daß der Terminus im Gespräch und nicht im Schriftverkehr vorkam). Es entsteht manchmal der Eindruck, daß Finanzbeamte geltende Gesetze und Verordnungen für unzureichend halten und meinen, auf diesem Gebiet ergänzend tätig werden zu müssen - da kann jeder selbst darüber nachdenken, ob er diesen Spaß mitmachen muß.

Peter
Mitglied
Registriert: Nov 2006
Beiträge: 2
Hallo,
wenn auf eine Proformarechnung ein Zahlungseingang erfolgt, ist dieser auf erhaltene Anzahlung mit USt zu buchen!
Muss man dann zusätzlich auch noch eine Abschlagsrechnung anfordern?

Im umgekehrten Fall: Wenn wir eine ProformaRg. erhalten u. eine Zahlung tätigen, dann muss eine Abschlagsrg.bzw.Teilrg. angefordert werden. Damit die Vst gezogen werden kann!?

LG, Dee
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Dee,

eine Proforma-Rechnung ist ja schon dem Namennach "nur" ein Proforma-Dokument, auf das eben normalerweise kein Zahlungseingang erfolgen sollte. Diese Rg dient ja nur dazu, Genehmigungen oder sonstige Verfahren im Empfängerland in Gang zu setzen.

Geht dennoch daher Geld ein, so solltest du prüfen, wie bei Dir die Buchungslage aussieht. Wurde die Proforma-Rechnung wie eine "normale" Rechnung gebucht, so kann der Zahlungseingang auch "normal" durch Schließen des OP ausgebucht werden. Ist die Proforma-Rg. nicht gebucht worden, so wäre ggfs. eine Vorauszahlung zu erfassen und dann gegen die spöter noch zu schreibende Handelsrechnung auszubuchen.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0485 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.61 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9