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Frage zu Qualitätsmanagement

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Liebe Qualitöter und alle, die es werden wollen,

in einem Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 muß man bekanntlich die Verfahrensanweisungen in einem Qualitätsmanagementhandbuch niederlegen. Soweit ich weiß, ist dieses kunden- und lieferantenöffentlich, kann also - beispielsweise im Falle von Beschwerden - von Kunden und Lieferanten eingesehen werden um zu prüfen, ob das Unternehmen sich in einem bestimmten Fall an das eigene QM gehalten hat. Trifft dies so zu?

Und wenn die Einsicht verweigert wird, hat dies irgendwelche Folgen für den ISO-zertifizierten Betrieb bzw. Unternehmer? Kann ihm das Zertifikat aberkannt werden? Haben Beschwerden beim Auditor einen Sinn? Zertifikat-Nr. und verantwortlicher Auditor (TÜV Süd) sind schon bekannt.

Jeder Hinweis ist hochwillkommen - es geht natürlich um eine Recherche, aber was genau kann ich noch nicht öffentlich machen. Es wird aber im BWL-Boten zu lesen sein ;-)
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Ich glaube nicht, dass der Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagement irgendetwas mit einem Nachweis der Produktion von Qualität zu tun hat.

Es geht doch nur darum, dass man seine eigenen Prozesse kennt, beherrscht und danach arbeitet.

Folglich dient es häufig als ein wirksames Marketinginstrument, so dass es gerne Lieferanten und Kunden vorgestellt wird.

Sollte man dieses verweigern, hat es zur Folge, wie schon beschrieben, dass man beim Kunden ein Minus bekommt, was natürlich (gerade im Automobilbereich) dazu führt, dass man als Lieferant nicht gelistet wird.

Ähnlich wird die Vorgehensweise bei Lieferanten sein, der natürlich seine Produkte in gute Hände geben möchte, damit sein Name / Ruf nicht beschädigt wird (Meine Frage, ob das Geld nicht mehr lockt?)

Das Zertifikat bestätigt die Arbeit nach dem funktionierenden QM-System. Ein Auditor und Zertifizierer kann doch die Hinweise nur aufnehmen und entsprechend versuchen, den Finger auf die offene Wunde zu legen um etwas zu finden, was Ursache der Nichtveröffentlichung des QM-Systems rechtfertigt, sprich ein nicht Regelkonformes Verhalten innerhalb des eigenen QM-Systems.
Das Nichtveröffentlichen des QM-Systems an einzelne (bockige? - Sorry Harry, war nicht persönlich!) Kunden ist nur ein Indiz, aber kein Beweis, dass das eigene Regelwerk nicht eingehalten wird.Folglich hat der Zertifizierer auch keinen regelverstoss in der Hand, der zu Abweichungen bzw. zu Nichtanerkennung des Zertifikats führt.

In meinen Augen - Beschwerden beim Zertifizierer sind sicher sinnvoll, werden vielleicht beim Nachaudit zur Zertifikatsbestätigung auch berücksichtigt, müssen aber nicht. Die Frage, ob der Auditor deine Beschwerden beachtet, hängt sicher auch vom persönlichen Verstehen zwischen Zertifizierer und Untrnehmn ab.

(Gegen manchen Klüngel kommt man nicht an, weil alle Seiten strickt nach ihren Regelwerken arbeiten und somit niemandem ein Versagen nachzuweisen ist)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
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Ort: Erfurt
Moin,

hier muß ich vielleicht anmerken, daß es sich um ein Unternehmenhandelt, das sich nicht an seine eigenen Verfahrensanweisungen hält. Dies ist bereits bekannt und offensichtlich; ich wollte es denen aber nachweisen. Natürlich haben die mich nicht in ihr QMH gucken lassen. Der TÜV Süd hat aber auch schon reagiert: die zuständige Auditorin hat zugesagt, beim nächsten Überwachungsaudit verschärft hinzuschauen. Mal sehen, ob das was bringt.

Qualität können die vermutlich ohnehin nicht bieten, aber aus einem ganz anderen Grund: vom Inhaber dieser zweifelhaften Firma, die Aus- und Fortbildungen u.a. im Zusammenhang mit dem Arbeitsamt anbietet, liegt nur zu http://www.bwl-bote.de/20061020.htm der Kommentar vor, dies sei "Schnee von Gestern". Den "Geprüften TBW" gäbe es schon seit "geraumer Zeit". Nur leider ist der Artikel gar nicht über den "Geprüften TBW". Das kann man dort anscheinend nicht auseinanderhalten.

Interessant ist übrigens, daß dieses Unternehmen auch "Domiziladressen" anbietet. Was eine Domiziladresse ist, und wofür man die ge- oder besser mißbrauchen kann, findet man in http://www.bwl-bote.de/20060129.htm beschrieben (obwohl es hier nicht um die dort genannte Firma geht). Das ist nicht primär ein Q-Problem, aber doch interessant.

Im QM-Umfeld auch interessant ist, daß ich vom Inhaber des fraglichen Unternehmens vielfach beschimpft und beleidigt worden bin (die entsprechenden eMails wären sicher eine spannende Lektüre im Forum). Daß es Leute gibt, die sich über meine diversen Artikel insbesondere im BWL-Boten ärgern, ist nichts Neues; hier ist aber nicht nur interessant, wie heftig diese Wirkung bisweilen ausfällt sondern auch, daß jemand, der auf der Webseite mit seinem QM-Zertifikat wirbt, Dritten gegenüber ohne Not so ausfallend wird. QM bewirkt also keinen verhaltenswandel; die "Umerziehung" ist erfolglos geblieben. Das freilich habe ich schon bei Einführung der ersten ISO 9000er Version im Jahre des Heils 1988 prognostiziert.


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