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GKV und UKV - Aufgabe Betriebsergebnis - ?Bestandsmehrung/minderung zusammensetzung?

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Hallo liebe Leute, ich lerne gerade KLR und beiße mir die Zähne an einer scheinbar simplen Aufgabe aus.

"In einer Zweiproduktunternehmung wurden in der abzurechnenden Periode 10.000 Stück des Erzeugnisses A und 8.000 Stück des Erzeugnisses B produziert. Vom Erzeugnis A wurden 9.000 Stück zu einem Stückpreis von 10 Euro und von Erzeugnis B 10.000 Stück zu einem Stückpreis von 6 Euro abgesetzt. Aus der
Kostenartenrechung sind für die Abrechungsperiode Gesamtkosten in Höhe von 119.000 Euro ermittelt worden; darin sind 19.000 Euro Verwaltungs- und Vertriebskosten enthalten, die sich gleichmäßig – pro Stück – auf die abgesetzten Erzeugnismengen der Produkte A und B verteilen. Die Herstellkosten verteilen sich auf die Produktion der Erzeugnisse im Verhältnis 3:2. Die Stückherstellkosten der in
den vorherigen Perioden auf Lager produzierten Erzeugnisse sind um einen Euro niedriger als die Stückherstellkosten in der abzurechnenden Periode. Sie sind nur bei der Bewertung von eventuellen Bestandsveränderungen zu berücksichtigen.
Ermitteln Sie das Betriebsergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren und nach dem Umsatzkostenverfahren in einer übersichtlichen Darstellung!"

Das Betriebsergebnis bzw. der Gewinn lautet 29000€.

Laut der Lösung:

+ 150000 UE
+ 6000 Mehrung
- 8000 Minderung
- 19000 Verwalt. & Vertrieb.
- 100000 HKprod.
= 29000

Mir ist absolut schleierhaft, wie sich diese Bestandsmehrung bzw. - minderung zusammensetzen. Kann mir bitte jemand helfen?


Liebe Grüße :-)
Mitglied
Registriert: Feb 2016
Beiträge: 4
Produkt A 10.000 Stück (produziert) minus 9.000 Stück (verkauft) = +1.000 Stück = Bestandsmehrung
Produkt B 8.000 Stück (produziert) minus 10.000 Stück (verkauft) = -2.000 Stück = Bestandsminderung

und jetzt müssen die Mengen noch bewertet werden

Gesamtkosten der Abrechnungsperiode = 119.000 EUR
minus Verwaltung/Vertrieb 19.000 EUR (die gehören nicht zu den Herstellkosten) => Herstellkosten der Produktion = 100.000 EUR
Verteilung der Herstellkosten im Verhältnis 3:2 (d.h. Division durch 3+2=5)
d.h. Produkt A hat Herstellkosten von 100.000 EUR : 5 x 3 = 60.000 EUR
und damit Stückherstellkosten(A) von 60.000 EUR : 10.000 Stück = 6 EUR
analog Produkt B hat Herstellkosten von 100.000 EUR : 5 x 2 = 40.000 EUR
und damit Stückherstellkosten(B) von 40.000 EUR : 8.000 Stück = 5 EUR

Bestandsmehrung (Produkt A) 1.000 Stück x 6 EUR = 6.000 EUR
Bestandsminderung (Produkt B) 2.000 Stück x 4 EUR = 8.000 EUR
die Bestandsminderungen dürfen nicht mit den Stückherstellkosten der Abrechnungsperiode (5 EUR) bewertet werden, sie müssen mit den (laut Text um einen Euro niedrigeren) Stückherstellkosten der vorherigen Perioden (d.h. 4 EUR) bewertet werden, da sie eben in den vorherigen Perioden produziert wurden


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