Hallo allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich des Ablaufes eines klassischen Warenweschelgeschäfts.
Der Text aus meinem Skript wirft mit den verschiedenen Begrifflichkeiten um sich, sodass es etwas schwer ist den genauen Ablauf zu durchblicken.
"Durch eine Wechselfinanzierung hat der Apotheker den Vorteil, zu relativ niedrigen Zinsen im Verhältnis zum Kontkorrent 90 bis maximal 180 Tage gewonnen zu haben. Als Gegenwert erhält der Wechselaussteller den um die Bankkosten (Wechseldiskont = vorschüssig fälliger Zins) verminderten Betrag, auf den der Wechsel lautet. Nach den 90 bzw. 180 Tagen gibt der Großhandel den Wechsel zu seiner Bank zum Inkasso (Einzug). Diese schreibt ihm den Wechselbetrag gut und legt den Wechsel der Bank des Apothekers vor, die ihn dann einlöst."
Weiterhin ist noch folgendes Schaubild angefügt:
http://imgur.com/9GqKzqc
Weiter heißt es im Text:
"Beträgt die Wechselsumme zum Beispiel 10.000 Euro, der zugrunde gelegte Diskontsatz 6% p.a., die Zeit bis zur Fälligkeit des Wechsels (Laufzeit) 90 Tage, dann müssen 150 Euro Diskontspesen an den Großhandel entrichtet werden."
1) Warum wartet der Großhändler 90 Tage bis zum Inkasso um den Wechsel einzulösen? Macht für mich keinen Sinn.
2) Wenn der Wechsel wie hier ja nur "eingelöst" und nicht an einen dritten (Wechselnehmer) weiterverkauft wird, müssten doch lediglich Wechselspesen als Kosten entstehen. Hier wird aber trotz Einlösung nach Ablauf der 90T ein Diskontspesen verlangt (der ja eigentlich nur fällig ist, wenn ein Wechselnehmer dem Wechselaussteller den durch den Wechselbezogenen in Zukunft zu entrichtenden Betrag vorher bereitstellt.
Kann es sein, dass die Bank des Großhandels hier als Wechselnehmer auftritt und somit die Berechnung der Diskontspesen zu Stande kommt? Wenn dies der Fall ist, warum wird im dazugehörigen Schaubild von "nach 90 Tagen Wechsel zum Inkasso" vom Großhandel zu seiner Bank aufgezeigt? Müsste hier nicht eher stehen: "Weiterverkauf gegen den um die Bankkosten (Diskontspesen/Wechseldiskont + Wechselspesen) verminderten Betrag"?
Zusätzlich habe ich in diesem Zusammenhang folgende Definitionen vorausgesetzt.
Wechseldiskont und Diskontspesen sind synonym und erfassen die Kosten welche die Bank als Wechselnehmer (Ankäufer eines Wechsels) dem Wechselaussteller (Verkäufer eines Wechsels also hier Großhandel) in Rechnung stellt. Dieser Betrag ist vom Wechselbezogenen (Apotheker) an den Wechselaussteller zu entrichten.
Wechselspesen: Transaktionsgebühr der Bank für einen Wechsel (vom Wechselbezogenen zu übernehmen?)
Vielen Dank schonmal für etwaige Antworten!
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Warenwechselkredit
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#1 23.01.2016 16:05 Uhr
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