Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an unsere rechtssicheren Profis.

Gegeben ist eine GmbH & Co. KG, die sich aus einer GmbH (geführt von einer Person) und mehreren Einzelunternehmen (die KGs) zusammensetzt.

Was muss im Impressum sowie im Schriftverkehr der Einzelunternehmen alles angegeben sein? Ist es möglich, die Einzelunternehmen alleine im Impressum aufzuführen oder muss die GmbH oder die GmbH & Co. KG überall aufgeführt sein?
Meiner Meinung nach ist es nicht möglich, nur das Einzelunternehmen im Impressum darzustellen, da ja dies eine falsche Haftung impliziert.
Der Geschäftsführer möchte jedoch, dass die Einzelunternehmen ohne Angabe der übergeordneten GmbH im Impressum stehen.

Kann mir jemand helfen? Es geht um ein real existierendes Unternehmen, ich brauche also sichere Informationen.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
LG
BusinessAdmin