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Abbruch,- Abrisskosten und kalkulatorische Zinsen

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Hallo zusammen,

bei der Berechnungsmethode

"(Anschaffungskosten + Restwert) / 2 * Zinssatz = Kalkulatorischer Zins

werden etwaige Restwerte zu den Anschaffungskosten addiert.


Wie sieht das bei etwaigen Abriss- oder Abbruchkosten aus? Werden die hier auch berücksichtigt, bspw. abgezogen?

Meiner Ansicht nach bleiben die kalkulatorischen Zinsen von den Abbruchkosten unberührt, da diese Kosten nicht als negativer Verkaufserlös zu werten sind. Ein Einfluss auf die Kapitalbindung liegt durch Abbruchkosten nicht vor, die Kapitalbindung ist zum Ende der Nutzungsdauer gleich null.

Seh ich das so richtig? :roll:

Danke!

Gruß
Christian
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Beiträge: 429
Eins vorweg:

KChriss0611 schrieb
Seh ich das so richtig? :roll: Seh ich das so richtig? :roll:


In der KLR gibt es keine Vorschriften, also gibt es oft nicht "DIE" Lösung! ;)


Zitat
Wie sieht das bei etwaigen Abriss- oder Abbruchkosten aus? Werden die hier auch berücksichtigt, bspw. abgezogen?


Ich würde sie vom Restwert abziehen.

Zitat
Meiner Ansicht nach bleiben die kalkulatorischen Zinsen von den Abbruchkosten unberührt, da diese Kosten nicht als negativer Verkaufserlös zu werten sind.


Was um alles in der Welt soll ein "negativer Verkaufserlös" sein? :shock:
Zitat
Ein Einfluss auf die Kapitalbindung liegt durch Abbruchkosten nicht vor,


Doch, weil der Durchschnittsberechnung ja der Restwert geschmälert wird!

Zitat
die Kapitalbindung ist zum Ende der Nutzungsdauer gleich null.


?????? Redest du von einem konkreten Fall? :roll:
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Beiträge: 3
Erstmal vielen Dank für deine Antwort! :mrgreen:

Zitat
Was um alles in der Welt soll ein "negativer Verkaufserlös" sein? :shock:


Ich meinte das so, dass das Geld, das ich am Ende der Nutzung noch für den Abriss oder die Entsorgung zahlen muss, ja während der Nutzung nicht gebunden ist. Das hab ich doch quasi auf der hohen Kante und kann es über die Dauer ja auch selbst verzinsen. Daher werden meines Erachtens keine kalkulatorischen Zinsen dafür fällig.

Zitat
?????? Redest du von einem konkreten Fall? :roll:


Nicht direkt, nein. Ich bin auf die Problematik während einer Hausarbeit und der Vorbereitung auf eine Klausur mehrfach gestoßen und konnte im Netz und meinen Büchern diesen konkreten Fall leider nicht finden. Es geht da meistens immer nur um Restwerte, d.h. die Anschaffung oder was auch immer hat nach der Nutzungsdauer noch einen gewissen Wert. Bei meinem Fall dreht es sich aber darum, dass ich als Investor nach der Nutzung nochmal zahlen darf - und zwar für den Abriss/die Entsorgung.
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Beiträge: 429
KChriss0611 schrieb
Ich meinte das so, dass das Geld, das ich am Ende der Nutzung noch für den Abriss oder die Entsorgung zahlen muss, ja während der Nutzung nicht gebunden ist. Das hab ich doch quasi auf der hohen Kante und kann es über die Dauer ja auch selbst verzinsen. Daher werden meines Erachtens keine kalkulatorischen Zinsen dafür fällig.


Wir reden aber von einer theoretischen Fragestellung. Und da ist die Formel zur Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals nunma mathematisch die schlimmste, die es gibt!

Es werden lediglich 2 Werte genutzt. DIe AK gelten ja auch nur für Tag 1. Ab Tag 2 fließt ja über die Abschreibung Kapital zurück! :mrgreen:

Und der Restwert ist ein geschätzter Kassenzuflus,, der natürlich um etwaige Kosten bereinigt werden muss.

Zitat
Nicht direkt, nein. Ich bin auf die Problematik während einer Hausarbeit und der Vorbereitung auf eine Klausur mehrfach gestoßen und konnte im Netz und meinen Büchern diesen konkreten Fall leider nicht finden.


Ich hab solche Fälle in Lehrbüchern schon hunderte mal gesehen! :oops:

Zitat
Es geht da meistens immer nur um Restwerte, d.h. die Anschaffung oder was auch immer hat nach der Nutzungsdauer noch einen gewissen Wert.


Das weiß zum Zeitpunkt der Anschaffung kein Mensch, das wird nur angenommen. :mrgreen:

Zitat
Bei meinem Fall dreht es sich aber darum, dass ich als Investor nach der Nutzung nochmal zahlen darf - und zwar für den Abriss/die Entsorgung.


Eben! Und das geht vom Restwert ab!
Wenn das Wigu noch einen Restwert von 100 hat, ich es aber nicht verkaufen will oder kann und beauftrage einen Entsorger, der dafür 40 haben will, ist am letzten Tag effektiv 60 gebundenes Kapital vorhanden.


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