Hi Leute, bräuchte unbedingt mal Hilfe bei diesen 2 Aufgaben :/ Stehe voll auf dem Schlauch.

Aufgabe 1.)
Die Drei Malermeister Blau, Grün und Gelb wollen gemeinsam eine Malerwerkstatt betreiben. Sie einigen sich diesbezüglich bei einem gemeinsamen Abendessen und einer guten Flasche Wein.

1. Blau pachtet darauf seiner Meinung entsprechend geeignete Räumlichkeiten. Sind Grün und Gelb an den geschlossenen Pachtvertrag gebunden, wenn sie der Auffassung sind, die Räumlichkeiten seien ungeeignet ?
2. Die drei einigen sich darauf, dass Grün Vertretungsmacht erhält, damit die Werkstattsuche und - Einrichtung zügig vorangeht. Grün Pachtet daraufhin eine Malerwerkstatt samt Einrichtung. Blau und Gelb sind von der Zweckmäßigkeit der Räumlichkeiten und der Einrichtung nicht überzeugt und verweigern sich einer Kostenbeteiligung. Wie ist die Rechtslage ?
3. Nach diesen Erfahrungen gelangt Gelb zu der Erkenntnis, dass es doch sinnvoller sei, alleine selbständig zu sein, und kündigt daraufhin sein Gesellschafterverhältnis auf. Wann ist die Kündigung wirksam ?

Aufgabe 2.)
Welche Information über die Haftungsverhältnisse ergibt sich aus der Firmierung " Schneider & Co. KG " und welche Information geht aus der Firmierung nicht hervor?





Gruß